Ausweispflicht Kripobeamten in zivil

Hallo zusammen,

jemand wird beim Halten und Entladen seines Transporters von einem Mann angesprochen und auf die Fehler, die der Fahrer des Transporters im Straßenverkehr angeblich begangen hat, hingewiesen. Der Mann gibt sich als Kripobeamter aus. Der Fahrer glaubt dem Mann nicht und will den Dienstausweis sehen. Der Beamte zeigt lediglich seine „Hundemarke“. Da man eine solche aber an jeder Ecke besorgen kann und dem Fahrer dieser „Ausweis“ nicht ausreicht, ignoriert er den Beamten. Zumal es schon öfter vorgekommen ist, dass sich Personen als Polizisten ausgegeben haben oder außerhalb ihrer Dienstzeit als Polizisten ihrem „Dienst nachgekommen sind“. Der Fahrer will wieder losfahren und der Beamte stellt sich in die Fahrertür des Transporters, sodass der Fahrer nicht ohne Gewaltanwendung losfahren kann. Er lässt natürlich die Finger von dem Mann und in der Zwischenzeit sind zwei Streifenpolizisten gekommen, die dem Fahrer ein Verwarngeld wegen Betätigen des Warnblinkers beim Entladen und aufgrund angeblichen Zuschnellfahrens in einer vekehrsberuhigten Zone aufbrummen, was aufgrund der Verkehrslage ohnehin gar nicht möglich gewesen ist.

Reicht dem Kripobeamten seine „Hundemarke“ als Ausweis? Muss man sich das als Normalbürger gefallen lassen? Wie sieht es mit den Diensteiten von Kripobeamten aus? Dürfen die jederzeit, auch außerhalb ihrer Dienstzeit, WILLKÜRLICH in den Straßenverkehr eingreifen, Streifenpolizisten rufen …?

Ich freue mich sehr, wenn ihr u. a. meine Fragen beantworten würdet und evtl. noch mehr diesbezüliche Infos auf Lager hättet.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Da ja kein normaler Mensch die Echtheit einer Polizeiplakette oder eines Dienstausweises beurteilen kann, dürfte kein Polizeibeamter etwas dagegen einzuwenden haben, wenn du die Echtheit durch Wählen der 110 und Eintreffen von Kollegen bestätigt siehst.

Würde ich als Laie vermuten. Solange die Lage nicht wirklich ernst ist, sollte jeder Polizeibeamte auch soviel Geduld und Gelassenheit aufbringen.

Aber wie weit ist diese Frage überhaupt realitätsbezogen? Zolomat

Aber wie weit ist diese Frage überhaupt realitätsbezogen?

Ist so geschehen!

Reicht dem Kripobeamten seine „Hundemarke“ als Ausweis?

nein.

Muss man sich das als Normalbürger gefallen lassen?

Was hat sich der Normalbürger gefallen lassen ?

Wie sieht es mit den Diensteiten von Kripobeamten aus?

Da kenn ich mich nicht aus.

Dürfen di jederzeit, auch außerhalb ihrer Dienstzeit, WILLKÜRLICH in den
Straßenverkehr eingreifen,

Willkürlich nicht, aber wenn sie eine Gesetzesübertretung sehen, dürfen sie handeln.

Streifenpolizisten rufen …?

Streifenpolizisten darf jeder jederzeit rufen.

jemand wird beim Halten und Entladen seines Transporters von
einem Mann angesprochen und auf die Fehler, die der Fahrer des
Transporters im Straßenverkehr angeblich begangen hat,
hingewiesen. Der Mann gibt sich als Kripobeamter aus. Der
Fahrer glaubt dem Mann nicht und will den Dienstausweis sehen.
Der Beamte zeigt lediglich seine „Hundemarke“. Da man eine
solche aber an jeder Ecke besorgen kann und dem Fahrer dieser
„Ausweis“ nicht ausreicht, ignoriert er den Beamten.

Mal angenommen, er hätte ihm geglaubt, was hätte er denn tun sollen?
Was hätte denn der ein ziviler Kripobemater verlangt?
Das sofortige Weiterfahren, Abstellen der Warnblinkanlage oder Ähnliches? „Den Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten“ heißt es sinngemäß in der StVO. Natürlich muss der Polizist als solcher erkennbar sein. Knackpunkt in einem Fall wie diesem wäre, ob man als Bürger sich auf die Dienstmarke verlassen können muss oder ob der Dienstausweis bei einem Nichtuniformierten nötig ist. Das weiß ich nicht.

Zumal es
schon öfter vorgekommen ist, dass sich Personen als Polizisten
ausgegeben haben oder außerhalb ihrer Dienstzeit als
Polizisten ihrem „Dienst nachgekommen sind“.

Von solchen Fällen liest man vereinzelt, ich würde dazu nicht „öfter vorgekommen“ sagen.

Der Fahrer will
wieder losfahren und der Beamte stellt sich in die Fahrertür
des Transporters, sodass der Fahrer nicht ohne Gewaltanwendung
losfahren kann.

Das darf so nur ein Vertreter der Staatsgewalt. Sonst würde ich sowas Nötigung nennen.

Er lässt natürlich die Finger von dem Mann und
in der Zwischenzeit sind zwei Streifenpolizisten gekommen, die
dem Fahrer ein Verwarngeld wegen Betätigen des Warnblinkers
beim Entladen und aufgrund angeblichen Zuschnellfahrens in
einer vekehrsberuhigten Zone aufbrummen, was aufgrund der
Verkehrslage ohnehin gar nicht möglich gewesen ist.

Da stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit des Tatvorwurfs.

Reicht dem Kripobeamten seine „Hundemarke“ als Ausweis?

Keine Ahnung.

Wie sieht es mit den Dienstzeiten von Kripobeamten aus?
Dürfen die jederzeit, auch außerhalb ihrer Dienstzeit,
WILLKÜRLICH in den Straßenverkehr eingreifen,

Wo siehst Du Willkür?
Ich sehe einen Kripobeamten, der eine Ordnungswidrigkeit feststellt und den Bürger darauf anspricht.
Das darf jeder, auch der Normalbürger.
Dann verhindert er die Weiterfahrt. Das darf nicht jeder. (Wenn nicht eine besondere Gefahr vorliegt. Einem Betrunkenen darf jeder an der Weiterfahrt verhindern.)

Die Frage, die ich mir Stelle:
Ist ein Polizeibeamter auch außerhalb seiner Dienstzeit berechtigt, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen?

Streifenpolizisten rufen …?

Na, das darf nun wirklich auch jeder.

Mich würde Folgendes interessieren:

  1. Reicht eine Dienstmarke alleine aus?
  2. Darf ein Polizeibemater außerhalb der Dienstzeit (

Hallo,

die Polizei selber rät auf ihren Internetseiten:

„Lassen Sie sich von „Amtspersonen“ den Dienstausweis zeigen…
rufen Sie bei Zweifeln die Dienststelle des „Beamten“ selber an…“

Wenn also der „vermeintliche Kripobeamte“ dagegen was hat…

Hallo

Also, erstmal JA! Jeder Polizeibeamter, ob Kripo oder Streifenpolizist, darf…muss auch ausserhalb seiner Dienstzeit bei groben Verstößen tätig werden. Bei Kleinigkeiten theoretisch auch…aber das liegt im Ermessen des einzelnen, ob er seine Freizeit hierfür opfert.
Mir persönlich hätte die Hundemarke auch nicht ausgereicht. Sollte der Kollege zivile Kleidung tragen würde ich mir auf jeden Fall den Polizeiausweis zeigen lassen. Und jetzt, GAAAAANZ WICHTIG: JEDER Polizeibeamter in zivil ist dazu verpflichtet, sollte er polizeilich tätig werden, sich als Polizist mittels seines AUSWEISES zu legitimieren. Sollte er dies nicht tun, bzw. verweigern, und von mir irgendetwas…sagen wir, gravierendes verlangen, dann würde ich dies nicht tun und selbst die Polizei anrufen. Schließlich könnte es sich hier um Amtsanmaßung handeln. Zeigt der Kollege jedoch seinen Dienstausweis und man glaubt ihm trotzdem nicht, dass er bei der Polizei ist und folgt nicht seinen Anweisungen, so macht man sich selbst strafbar. Denn mehr als seinen Dienstausweis kann ein Polizist leider nicht zur legetimierung vorlegen (Einfach mal das Bild im Ausweis genau anschauen und auf Stempel achten)
Hier sei auch mal mit dem Gerücht aufgeräumt, Polizisten in Deutschland hätten Dienstnummern. Haben sie nähmlich nicht. Lediglich der Dienstausweis besitzt eine Nummer. Diese ist allerdings nicht auf einen Namen fixiert.

Hoffe ich konnte helfen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß