Wäre das rechtlich möglich?

Hallo,

Also wenn z.B. eine Person(1) eine 1-Mann-Firma besitzt
und die Person(1) in die Rente geht könnte der Urenkel(2)
rechtlich die Firma weiter leiten auch mit dem Familiennamen
von der Person(1)??

z.B. „Einrichtungsaus Mustermann“ (Inh. Max Mustermann)
zweite Generation -->>> „Einrichtungshaus Mustermann“ (Inh. Kevin Hoeneck) ODER „Einrichtungshaus Hoeneck“ !!!

WER KANN MIR WEITER HELFEN??
Vielen Dank im Vorraus :smile:

P.S. Firmennamen sowie alle Personen sind hier im Beispiel
freierfunden!!!

Dass das gehen muss, ergibt sich schon aus § 25 Abs. 1 S. 1 HGB.

http://dejure.org/gesetze/HGB/25.html

Levay

Ich kenne solche Firmierungen zu Hauf, seit einigen Jahren sieht man aber immer öfter den „e.K.“ Zusatz. Mit dem „eingetragener Kaufmann“-Zusatz (und entsprechender Eintragung im Handelsregister natürlich!) wird die Sache wasserdicht.
Auch bei anderen Rechtsformen kann ja ein Phantasiename gewählt werden, solange er den Grundsätzen des HGB entspricht.

Wie Du die Firma dann nennst ist grundsätzlich erst einmal egal. Das mußt Du auch bei der Gewerbeanmeldung nicht angeben. Du mußt nur die Art des Gewerbes angeben. Dann kannst Du auch „Einrichtungshaus Knackwurst“ oder „Einrichtungshaus Schrottmöbel“ nehmen, solange Du eben kein Markenrecht anderer einfließen läßt. Also wenn Du „Einrichtungshaus IKEA“ schreibst, wird Dir IKEA wohl aufs Dach steigen :stuck_out_tongue: