Hallo, wer ist eigentlich bei zwei aneinander grenzender Grundstücke für die Zaunerneuerung zuständig. Beide? oder gibt es andere Regeln. (z.B.Hausbesitzer ist f.den Zaun an der rechte Hausseite zuständig9
Moin, tonia,
wer ist eigentlich bei zwei aneinander grenzender
Grundstücke für die Zaunerneuerung zuständig.
das hängt von der Gemeinde ab, in der die Grundstücke liegen, also dort mal nachfragen.
Im ersten Ansatz könnten die Nachbarn mal miteinander reden, diese Fragen sollten doch beim Einzäunen schon mal hochgekommen sein.
Gruß Ralf
Meist gehört einem von beiden doch der Zaun. Zum Beispiel stellt man einen Jägerzaun doch so auf, daß die glatte Seite der Latten zum Besitzer zeigt.
Also meiner Ansicht nach ist das doch das Problem desjenigen, der den Zaun auch gekauft hat. Meinetwegen könnte er den ja auch wegmachen, wenn er möchte. Und wenn es mein Zaun wäre, würde ich mich auch ums Versiegeln, lackieren etc. kümmern.
Hallo, wer ist eigentlich bei zwei aneinander grenzender
Grundstücke für die Zaunerneuerung zuständig. Beide? oder gibt
es andere Regeln. (z.B.Hausbesitzer ist f.den Zaun an der
rechte Hausseite zuständig9
Hallo,
das Nachbarschaftsrecht ist Landesrecht. Nachbarschaftsgesetz und das Bundesland wären die Schlüsselwörter für eine Suchmaschine.
Laut deiner Vika vermute ich, dass du für Hessen fragst. Dann gelten die §§ 14-19 des Nachbarschaftsgesetz Hessen http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Hessen.html
Grüße
Ulf