§ 80 SGB XI weggefallen

Hallo alle zusammen,

ich schreibe an meiner Abschlussarbeit im nicht juristischen Bereich und bin seit gestern an meinen Kompetenzgrenzen angelangt. Umso mehr hoffe ich auf Eure Hilfe :wink:

Als Basis der MDK-Prüfungen in stationären Altenpflegeheimen diente bisher u.a. §80 SGB XI. In nahezu jeder mir verfügbaren Quelle wird dieser §80 zitiert. Nun hab ich mir gestern nochmal das SGB XI auf der Hompegage vom Bundesministerium der Justiz ansehen wollen und da stand dann plötzlich, dass der §80 weggefallen sei.
Ich hab dann sofort nach Meldungen zu Gesetzesänderungen o.ä. gesucht, aber leider nichts finden können.

Kann mir jemand von Euch sagen, ob §80 SGB XI ersatzlos gestrichen wurde oder ob er einfach nur in einen anderen § integriert wurde (wenn ja, in welchen)?

Vielen Dank im vorraus!

Hallo Krümel,

Ersatzvorschrift ist jetzt § 113 SGB XI.
Die Gründe hierfür können aus dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zur Pflegereform und der Begründung zu Nr. 46 des Entwurfes entnommen werden. Diese Begründung und die darin befindlichen Naterialien sind sehr ergiebig.

Abgedruckt ist der Entwurd beim BMGS mit PDF:

http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168762/SharedDocs…

Gruß Woko