Ware zweimal geliefert

Hi

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall. Angenommen jemand bestellt etwas telefonisch in einem Laden. Weil genug da ist macht der Kunde mit der Chefin aus, dass er einfach in das Geschäft kommen kann. Wegen fehlender Absprache verkauft die Angestellte den Gegenstand und weiß dabei nicht, dass dieser bei der Chefin bestellt wurde.

Weil der Kunde in der Nachbarschaft der Chefin wohnt und sie stets an das gute im Menschen glaubt, bringt sie dem Kunden die Ware gleich vorbei. Diesem leiht sie das Geld, weil er sagt er hat nicht so viel Bargeld da.

Am nächsten Tag erfährt sie über die Angestellte, dass der Kunde bereits die Ware einmal gekauft hat und stellt ihn zu Rede. Daraufhin sagt er, er hat die Ware ja schon mal bezahlt und es ist nicht sein Problem, wenn er es zweimal bekommt aber es gehört jetzt beides ihm. Er ist nicht bereit die Ware herauszugeben und auch nicht, die 2. zu bezahlen.

Das kann doch nicht sein oder? Man muss doch seine Ware wiederbekommen oder er bezahlen. Ich bin dankbar wenn mir jemand sagen kann, wie das vom Gesetz her ist.

lg
swaY

Hallo!

Das kann doch nicht sein oder?

Doch, sowas kann sein. Es darf aber nicht sein, zwischen den beiden Dingen besteht leider ein Unterschied.

Ich bin dankbar wenn mir
jemand sagen kann, wie das vom Gesetz her ist.

Das Strafgesetz (§ 263 StGB) nennt es „Betrug“, das Zivilgesetz (§ 433 BGB) nennt es „Kaufvertrag“. Da der Kunde sich weigert, seinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen (beim zweiten „Kauf“ - die Chefin wollte die Ware ja definitiv nicht verschenken), würde ich ihn schleunigst anzeigen.

hallo,

ganz einfach:
die erste lieferung erfolgte in erfüllung eines geschlossenen vertrages, die zweite jedoch aus irrtum und ohne rechtsgrund.
—> daraus ergibt sich rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter bereicherung. sollte zum zeitpunkt der geltendmachung des rückforderungsanspruches die ware nicht mehr zur verfügung stehen, z.b. weil sie verschenkt wurde, dann wäre sie in geld zu ersetzen.

lg dev