Entmündigung

Ich hätte da mal eine Frage was Entmündigungen erwachsener Menschen angeht. Nehmen wir an, ein Jugendlicher hat seit seinem 14. Geburtstag 4 mal versucht sich selbst umzubringen. Dieser mensch wohnt in einem heim und wird jetzt 18 jahre alt. Dann kommt die Mutter zu der die Person kein gutes Verhältniss hat und will ihn entmündigen.

  1. Geht das?

  2. Wenn ja, können auch andere Menschen als der Antragsteller zum Vormund gemacht werden wenn diese das beantragen oder es vom Betroffenen gewünscht wird?

Hallo,

Entmündigung wie früher gibt es heute nicht mehr. Naja, es wird anders benannt und nennt sich (glaube ich) Betreuung. Wenn es keine unheilbare Krankheit ist, wird die Betreuung durch das Gericht in regelmäßigen Abständen überprüft.

Natürlich kann die betroffene Person sagen, dass sie nicht von der Mutter betreut werden möchte. Die Gerichte haben eine Liste von Personen und/oder Organisationen, die die Betreuung berufsmäßig machen.

Die betroffene Person kann im übrigen selber bei Gericht einen Antrag stellen, dass sie betreut wird.

Gruß
Ingrid