Haben Erben (in diesem Fall Kinder aus geschiedener Ehe) ein Recht auf Information über die Vermögenslage bzw. existierende Lebensversicherungen usw. gegenüber der Ehefrau des Verstorbenen ?
Gruss
Nils
Haben Erben (in diesem Fall Kinder aus geschiedener Ehe) ein Recht auf Information über die Vermögenslage bzw. existierende Lebensversicherungen usw. gegenüber der Ehefrau des Verstorbenen ?
Gruss
Nils
Hallo Nils,
ich verstehe dich so, dass die Kinder diejenigen des Erblassers sind. Sie sind Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB), die Ehefrau des Verstorbenen ist allerdings auch zu einem Teil erbberechtigt ( § 1931 BGB).
Als Erbschaftsbesitzerin ist sie den Erben gegenüber auskunftspflichtig über den Bestand und den Verbleib der Erbschaft ( § 2027 BGB)
Tschö, bebro
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Danke für die Antwort. Iich hab da noch eine Frage.
Kann der Miterbe gegenüber der Erbschaftsbesitzerin jederzeit auskunft verlangen?
Gruss
Nils
Als Erbschaftsbesitzerin ist sie den Erben gegenüber
auskunftspflichtig über den Bestand und den Verbleib der
Erbschaft ( § 2027 BGB)Tschö, bebro
Hallo Nils,
soweit ich weiß, gibt es da keine zeitlichen Grenzen. Maßgeblich ist, dass der Erbfall eingetreten ist. Dann steht die Frage, was ist an Vermögen vorhanden, aktuell im Raum.
Gruß, bebro
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Die Lebensversicherungen gehören nicht zur Erbmasse, wenn die Bezugsberechtigung der Ehefrau darin festgelegt ist. Dann handelt es sich nämlich um eine Verfügung unter Lebenden für den Fall des Todes.