Angenommen einem parkenden Auto wird draufgefahren, Fahrerflucht und Zeugen gibts es keine, ergo auch keine Versicherung des Verursachers.
Der Geschädigte fährt in die Werkstatt um sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, hinterlässt die Tel aber unterschreibt keinen Auftrag zum Reparieren. Zwei Stunden später kommt von der Werkstatt ein Anruf; die Stoßstange wäre abmontiert worden und es seien keine weiteren Schäden zu finden. Das Nummerschild wäre nun gerichtet worden und die Stoßstange wird wieder montiert. Der Geschädigte erwidert; prima, dann käme er den Wagen gleich holen.
Bei Abholung des Autos wird dem Geschädigten eine Rechnung vorgelegt: Stoßfänger vorne de-, und montiert und geprüft / Stoßfängerträger vorne auf Schäden geprüft / Nummerschild und Träger gerichtet / 1x Arbeitslohn und Kleinteile = ca. 90 EUR
Da der Geschädigte mit einem Kostenvoranschlag und nicht mit einer Rechnung gerechnet hatte, konnte diese nicht am gleichen Tag beglichen werden. Müsste diese Rechnung überhaupt bezahlt werden? Es sollte doch lediglich ein Kostenvoranschlag gemacht werden, der laut BGB im Zweifel doch kostenlos ist.
Im übrigen beziehen sich die Kosten der Kleinteile auf die Stoßstange, die immer noch schief ist
Hallo,
warum sollte ein Kostenvoranschlag kostenlos sein? Hat sich der Kunde vorgestellt, dass die Werkstatt irgendwie durch den Stoßfänger hindurch schaut und das natürlich ohne jeglichen Personalaufwand?
Es sind Kosten entstanden, also ist zu zahlen.
Wenn der Kunde keinerlei Kosten zahlen will, soll er das halt vorher absprechen. Und sich dann nicht wundern, wenn auch genau gar nichts gemacht wird.
Gruß
loderunner (ianal)
Laut dieser Seite: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Kfz_Reparatur_pfleg…
Neue Regel im BGB: Im Zweifel ist der Kostenvoranschlag kostenlos. Nur wenn ausdrücklich kostenpflichtigkeit vereinbart wurde, muss der Kunde zahlen.
Es wurde vorab nachgefragt, was der Kostenvoranschlag kosten würde, darauf gab es keine Antwort. Der Geschädigte wäre ja bereit gewesen bis ca. 20 EUR für den Kostenvoranschlag zu zahlen, aber doch nicht, wenn kein Kostenvoranschlag ausgehändigt wird und erst recht nicht, wenn der komplette Stundenlohn gerechnet wird.
Hallo,
für den Fall, dass es jemand genauer weiß: Mir begegnet es häufig, dass wenn etwas repariet werden soll, der Kostenvoranschlag nur bei größeren Summen(festgelegt) gemacht wird, ansonsten wird die Reparatur ohne weiteres Nachfragen ausgeführt. Vlt ist es hier auch so, dass du eben nicht den KVA bezahlen sollst, sondern die Reperatur bzw. Durchsicht.
Grüße
Hallo,
für den Fall, dass es jemand genauer weiß: Mir begegnet es
häufig, dass wenn etwas repariet werden soll, der
Kostenvoranschlag nur bei größeren Summen(festgelegt) gemacht
wird,
Ich kenne es nicht anders, dass ein Kostenvoranschlag die in etwa entstehenden Kosten bei einer Reparatur darlegt, damit man entscheiden kann, ob man diese Reparatur durchführen lässt bzw. lassen kann. Ohne Kostenvoranschlag weiß man doch garnicht, ob es eine größere Summe geht oder nicht.
ansonsten wird die Reparatur ohne weiteres Nachfragen
ausgeführt.
So sollte es aber nicht sein, die Werkstatt kann doch nicht einfach über anderer Leute Kopf hinweg entscheiden, ob sie was repariert, was nicht in Auftrag gegeben wurde.
Vlt ist es hier auch so, dass du eben nicht den
KVA bezahlen sollst, sondern die Reperatur bzw. Durchsicht.
Stimmt ein Kostenvoranschlag wurde ja nicht ausgehändigt, sondern eine Rechnung für eine Reparatur die nicht in Auftrag gegeben wurde
Hallo,
Ich kenne es nicht anders, dass ein Kostenvoranschlag die in
etwa entstehenden Kosten bei einer Reparatur darlegt, damit
man entscheiden kann, ob man diese Reparatur durchführen lässt
bzw. lassen kann. Ohne Kostenvoranschlag weiß man doch
garnicht, ob es eine größere Summe geht oder nicht.
Ich kenne es von verschiedenen Reperaturservicen, auch über Garantie. Da stand dann im Beiwerk, dass auch wenn die Reperatur nicht auf Garantie geht, das Gerät repariert wird, wenn der Schaden >70€ o.ä. nicht überschreitet. Würde es teurer werden gäbe es einen Kostenvoranschlag welchem man zustimmen oder ablehnen müsse.
Die Beträge haben variiert ist mir aber so die letzen zwei Jahre bestimmt dreimal untergekommen - zugegebener maßen aber nie am Auto.
Grüße
Ich kenne es von verschiedenen Reperaturservicen, auch über
Garantie. Da stand dann im Beiwerk,
wenn es wo geschrieben steht bzw. drauf hingewiesen wird, finde ich es auch ok. Aber auch laut Nachfrage, wiehoch die Kosten des Kostenvoranschlages wären, gab es keine Auskunft. Man kauft im Laden ja auch kein Produkt ohne den Preis zu kennen
dass auch wenn die Reperatur nicht auf Garantie geht, das Gerät :repariert wird, wenn der Schaden >70€ o.ä. nicht überschreitet. :Würde es teurer werden gäbe es einen Kostenvoranschlag :welchem man zustimmen oder ablehnen müsse.