Guten Tag,
Guten Tag, ich bin neu hier und habe keine Passenden Antwort auf meine Frage gefunden .
Kann ein Rechtsanwalt jemanden Anzeigen wegen Leistungskredit missbrauch ? Person A hatte jemanden ein Pferd verkauft .Abholung erfolgte bis heute nicht, Bezahlung auch nicht . Der Tier stand in einem Pensionbetrieb . Monatliche Kosten fielen also an . Der Käufer telfoniert mit dem Pensionsinhaber und beauftragte Schmied & Tierarzt .Die Rechnung hat Verkäufer bekommen & Bezahlt. Weil er ja mit den Leuten keinen Ärger haben wollte . Zähneknirschend !Verkäufer hat hinter dem Käufer hinterher telefoniert , geschrieben usw. Immer lehre Versprechungen . Strafanzeige wegen Betrug gestellt -Verfahren wurde eingestellt,weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war , der Mann wollte Verkäufer Persönlich schädigen (kennt ihn aber aber nicht ) ohne daran etwas zuverdienen . Wollte sich also nicht bereichern .Pferd ist zwischenzeitlich verkauft aber null dran über noch Geld beigelegt . Gerade so das die Laufenden Kosten gedeckt waren . war ja Froh das das Tier nun ,wenn auch für wenig Geld weg ging , da Verkäufer leider zwischenzeitlich Arbeitslos geworden ist .Daher auch der Verkauf und nun sogar ergännzend ALG 2 beziehe . Am 29.11 .2007 (der Anwalt behauptet amm 28.11.2007 was Falsch ist )wurde Kontakt zu einem Rechtsanwalt, telefonisch aufgenommen. Erste Frage war , ob man den Fall überhaupt übernehmen können und Erfahrung in dieser Thematik hätte. Es wurde, ohne Terminvergabe, mit der Rechtsanwältin verbunden. Diese fragte kurz worum es ging und bat vor dem ersten Termin um Unterlagen, damit sie sich bis zum Termin eingelesen hätte und dann beraten und evtl. Tätigwerden könnte. Es wurde nicht informiert das alleine die Bitte um einen Termin bereits etwas kostet. In dem Telefongespräch wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, das diese eine Rechnung nach sich zieht. Es fand keine Beratung statt. Zeuge des Telefongesprächs Ehegatte .Es wurde wie gewünscht die Unterlagen vorbei gebracht . Die Anwältin war nicht da. Die Mitarbeiterin sagte: Die Frau Rechtsanwältin würde sich die Unterlagen ansehen um zu sehen ob sie in der SAche vertreten kann und die Sache in ihrem Interessengebiet liegt und dann wird ein Termin vereinbart. Einen Termin wurde nicht vergeben . Nur am nächsten Tag eine Rechnung mit dem Hinweis diese vor dem Termin zu bezahlen da man sonst nicht tätig werde.Streitwert 4500 Euro, Rechnung 490 Euro .Man erhob einspruch und teilte mit das man sich das nicht leisten können und auf einen Termin verzichte . Man bekam eine neue Rechnung über 220 Euro und den hinweis wenn man nicht zahle stelle man Strafantrag wegen Betrug . Man telefonierte darauf hin mit der Kanzlei und teilte mit das man dann nicht tätig werden Brauch. Die Frau Rechtsanwältin hatte als Auslagen lediglich , die Kosten ihres Schreibens . In der Angelegenheit wurde kein Schreiben an die Gegenseite geschickt und es fand kein Beratungsgespräch statt. Man ist , davon ausgegegangen, das der säumige Zahler , die Anwaltskosten durch seinen Zahlungsverzug , übernehmen muss. Man bát darum, das die Frau Rechtsanwältin , nachweist das Sie den Säumigen Zahler angeschrieben hat . Das also für mich Tätig wurde .Obwohl man ihr nach Rechnungstellung umgehend, absagte . Man bin der Frau Rechtsanwältin nie Persönlich begegnet. Man hat Satt dessen einen anderen Anwalt beauftrag, Herrn S.anzuschreiben Dieser Anwalt sagt bereits bevor er sich die Sachlage schildern lies , das allein das zuhören ,in Rechnung gestellt wird .Man wurde also von ihm aufgeklärt . Kosten rund 39 Euro . Die iauch sofort bezahlt wurden . Man hat aufgrund dieser Rechnung vor der Beratung durch die Frau Rechtsanwältin erst einmal „ Preise“ Verglichen „ .wie so Kostenvoranschlag eben . Dachte das Darf man . Auch hat Verkäufer ,persönlich, den säumigen Käufer angeschrieben und auch wegen Betrug angezeigt . Gerade um keine kosten zu verursachen . Den Mahnbescheid an den Herren habe Verkäufer auch Persönlich gestellt also ohne Anwalt . Verklagt habe man ihn nicht , das er wie sich zwischenzeitlich rausstellte ALG 2 empfänger ist , bereits bei Kauf des Tieres .
Ehegatte war bei dem Telfongespräch anwesend und hat per Lautsprecher mitgehört . Er wurde gar nicht als Zeuge befragt . Man hat wissentlich keinen Betrug begangen und habe dies auch nie beabsichtigt . Mahnbescheid kam ,man legte Wiederspruch ein . Man hatte der Frau Rechtsanwältin mitgeteilt das man eine „Vergleichszahlung -70 Euro für rund 10 minuten „ Leisten würde für das Gespräch, das keine Beratung war, sondern nur ein zuhören . Habe aber nie eine Antwort auf das Schreiben erhalten . 12 Monate nichts gehört . Nun kam ein Strafbefehl über 300 Euro von der Staatsanwaltschaft . Man legte Wiederspruch ein und beantrag das Verfahren einzustellen. Termin ist nun heute gekommen zur Mündlichen Verhandlung . Habe nun überlegt . der Rechtsanwältin , wie bei Beratungskostenbeihilfe 10 euro zu überweisen . Wer weiss Rat ?
Sollte man es auf den Prozess & evtl einer Verurteilung ankommen lassen ? War das überhaupt Betrug ? Darf man bei Rechtsanwälten keinen Kostenvoranschlag wie bei Handwerkern einholen ?
Oder lieber 300 Euro zahlen und Wiederspruch zurück nehmen ?
