Immobilienkauf: Vorvertrag, Eigentümer trittzurück
Von: , Frage gestellt am Do, 7. Mai 2009
Hallo,
Angenommener Fall:
Es soll eine Wohnung verkauft werden. Alle Formalien wie Darlehensvertrag, Notartermin und Kalkulationen sind unterschrieben, vereinbart und abgeschlossen.
Zwei Tage vor dem Notartermin verkauft der Eigentümer (E) überraschend doch an einen Mehrbietenden und nicht an den Käufer (K), der erst zu diesem Zeitpunkt darüber informiert wird.
K und E haben Wochen zuvor bereits schriftlich einen Vorvertrag vereinbart und unterzeichnet.
K und E vereinbaren in dem Vorvertrag unter anderem, "dass der Kaufgegenstand - wie gemeinsam besichtigt - mit einem anschließenden Notariellen Kaufvertrag in das Eigentum des Käufers übergeht [...]".
K hat sich auf diesen Notartermin sowie auf den Wohnungskauf vorbereiten müssen und bei der Bank bereits ein Darlehensvertrag unterzeichnet, Arbeitstage freinehmen müssen um Termine einhalten zu können und ist als gutgläubiger Immobilienkäufer auch auf andere Kosten gestoßen.
Frage:
Hat K gegen E Schadensersatzansprüche? Insbesondere auf die wohl recht hoch ausfallenden Kosten durch die Kündigung des Darlehensvertrages?
Dass er keine Ansprüche auf die Übereignung der Wohnung hat ist klar - Immobilienrecht, Notarielle Beurkundung etc.
Grüße und Danke!
