Antwort von
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Re: Maklergebüren
Hallo Michael,
bloßes Anbieten reicht nicht, der Makler muß mit Dir mindestens in konkrete Vertragsverhandlungen eintreten, wenn nicht gar den Mietvertrag mit Dir abschließen, um eine Provision (= Courtage) zu erhalten. Die Kaution, die Andreas erwähnt, hat damit nichts zu tun, das ist "nur" (bei den Beträgen ist das Wörtchen manchmal deplaziert) die Mietsicherheit. Die beträgt im allgemeinen drei Netto-Kaltmieten (= Miete ohne Betriebs- und Heizkosten). Diese Kaution dient dem Vermieter als finanzielles Polster, falls der Mieter z.B. nach Auszug die Wohnung verheerend zurückläßt und die Renovierung nicht durchführt. Wenn der Mieter auszieht und dem Vermieter keine berechtigten Ansprüche mehr zustehen, muß der Vermieter Dir die Kaution mit Zinsen (anderslautende Klauseln in Mietverträgen sind ungültig!) zurückzahlen, daraus folgt, daß die Courtage dort keinen Eingang finden kann, die gehört nämlich dem Makler.
Bei Wohnraummietverhältnissen ist es so, daß ein Makler keine Courtage nehmen darf, wenn er die Wohnung, die er anbietet, gleichzeitig auch verwaltet. Bei Gewerbemietverhältnissen geht das, dann muß allerdings im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß dem (Gewerbe-)Mieter bekannt ist, daß der Makler auch der Verwalter ist und eine Provision erhält. Das ist jedenfalls mein letzter Wissensstand...
Gruß, Cajun