Mietvertrag mit fester Laufzeit

Hallo,

Wer weiß Rat?

Situation:
Mietvertrag über Wohnung, Laufzeit 5 Jahre.
Klausel: nach Ablauf der 5 Jahre kann der Mieter den Vetrag um 1 Jahr verlängern, außer es liegen wichtige Gründe vor (so ähnlich ist der Wortlaut).
Nun soll aber der Vertrag auf jeden Fall nach Ablauf der 5 Jahre gekündigt werden (vom Vermieter), da dessen Sohn die Mietsache dann nutzen möchte.

Könnte es hier Probleme geben?
Ist es interessant, daß die Miete deutlich unter der erzielbaren Summe liegt, es sich um eine Luxuswohnung handelt und der Mieter Frau und 2 Kinder hat?

Worauf ist zu achten? Wie ist zu verfahren?

Danke,

Mathias

Es handelt sich um eine Verlängerungsoption, die offenbar nicht schon bei Eigenbedarf, sondern erst bei gewichtigen Störungen (Untervermietung, Zahlungsverzug, Tätlichkeiten, Ruhestörung etc.) kraftlos wird. Die Miethöhe ist unerheblich, wenn nicht bei Ausübung der Option eine Änderung der Miethöhe möglich ist.

Wie werde ich den Mieter dann los??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie ist der GENAUE Wortlaut der Klausel? (o. T.)
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auf Wunsch des Mieters kann der Vertrag um ein Jahr verlängert werden, falls kein besonderer Grund vorliegt.