Was ist wenn der Bürge stirbt

Hallo Zusammen,

angenommen, jemand bürgt für einen Kredit und der Bürge verstirbt.
Erlischt die Bürgschaft dadurch oder müsste evtl. der Erbe des Bürgen die Pflichten der Bürgschaft übernehmen ?

Danke für Eure Einschätzung.

Gruß Martina

Hallo!

angenommen, jemand bürgt für einen Kredit und der Bürge
verstirbt.
Erlischt die Bürgschaft dadurch

Nein.

oder müsste evtl. der Erbe des
Bürgen die Pflichten der Bürgschaft übernehmen ?

Wenn er das Erbe annimmt.

Die Antwort ist richtig. Wenn der Erbe annimmt, tritt er schuldrechtlich wie dinglich in die Stellung des Erblassers ein. Es besteht zwar die Möglichkeit die Haftung des Erben zu beschränken, dies sind jedoch Ausnahmefälle.

Hallo!

oder müsste evtl. der Erbe des
Bürgen die Pflichten der Bürgschaft übernehmen ?

Wenn er das Erbe annimmt.

OT: An was man als Erbe nich alles denken muß…
Was passiert, wenn der Kreditnehmer der (einzige) Erbe ist?
Wird die Bank das von sich aus bemerken und einen weitern Bürgen verlangen oder muß man sich dann aktiv melden?

Cu Rene