Überstehende Hecke zum Nachbarn abschneiden

Hallo
Hausbesitzer A hat eine Hecke als Grundstücksabgrenzung, diese Hecke schaut ca 50-80 cm über die Grenze. Darf Hausbesitzer B diese abschneiden.
MFG

Hallo,

vom Grundsatz her ist das inm BGB § 910 geregelt:

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Der Teufel steckt aber im Detail. Es mag ergänzende Regelungen nach Landesbaurecht, (Landes-)Nachbarschftsrecht, Naturschutzrecht, kommunale Regelungen usw. geben.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

bevor zur Selbsvornahem geschritten wird, sollte dem Nachbarn zuerst eine angemessene Frist gesetzt werden, um die Hecke selber zu schneiden.

Gruss akkon