Hallo!
Mich beschäftigt folgender fiktive Fall:
Rentnerin B hat einen Termin bei einer Podologin.
Dieser Termin wird nicht wahrgenommen/versäumt.
Obwohl der Termin nicht wahrgenommen wird, berechnet die
Podologin diesen Termin (obwohl sie nicht geleistet hat)
Darf die Podologin eine Rechnung an die Rentnerin schreiben.
Muß die Rentnerin die Rechnung bezahlen.
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.
MfG
Hallo,
wenn das eine reine Bestellpraxis ist, wird sie den ausgefallenen Termin wohl aus eigener Tasche begleichen müssen.
Vgl.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/patienten-recht…
http://www.physiotherapie.de/236-physiotherapie-aktu…
Gruß
Maja
Hallo,
so kenne ich es auch. Auf der Suche nach Rechtsquellen bin ich dann noch auf folgende Seite gestossen:
http://www.mitfugundrecht.de/index.php?itemid=88
VG
Monroe
Hallo
evtl. wird man bei Terminvereinbarung darauf hingewiesen,
evtl. hängt ein entsprechender Aushang dazu in der Praxis.
Wenn der Termin auch nicht rechtzeitig abgesagt wurde, kann eine Rechnung gestellt werden.
Gruß
Ich denke, man macht sich mit dem Versäumen des Termins schadenersatzpflichtig.
Die Podologin könnte den Termin in Rechnung stellen, müßte allerdings Selbstkosten für Materialien etc. wieder abziehen, die sie pauschal in Rechnung gestellt hätte, jetzt aber nicht verbraucht hat.
Ich denke aber mal, dass sie da sehr wenig abziehen müßte.
Grüße
Holygrail
Genauso denke ich auch, ist bei einer Bestellpraxis legitim. Wenn ich ein Hotelzimmer buche und nicht rechtzeitig absage, muss ich auch einen Großteil zahlen. Der Dienstleister hätte in der reservierten Zeit ja nun anderweitig Umsatz machen können…