Hallo,
man stelle sich vor:
Person A (weiblich) hat 3 Kinder.
Kind 1 (weibl.) ist über 18, die anderen beiden noch Minderjährig.
Nun erkrankt die Person so schwer, dass sie ein Pflegefall wird und ins Pflegeheim eingeliefert wird.
Kind 1 beeantragt nun die Vormundschaft von Person 1.
Bekommt Kind 1 dann automatisch auch das Sorgerecht für Kind 2 und 3 oder muss Kind 1 dieses unabhängig beantragen?
Wenn ja, wo findet Kind 1 die nötigen Anträge?
Hoffe meine Formulierungen sind so AGB konform und jemand kann mir die Fragen beantworten.
MfG
Muntiman
Hallo,
vorrangig bekommen die Eltern - auch getrenntlebende, wenn der bisher betreuende ausfällt - das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder.
Wenn ein Elternteil selber unter Betreuung (früher entmündigt) steht, gehören seine minderjährigen Kinder nicht automatisch zur „Erbmasse“.
Wenn Kind 1 nur wenige Jahre über 18 alt ist, besteht meist sowieso keine Chance überhaupt eine „Vormundschaft“ zu bekommen.
Das Gericht will hier meist gefestigte Betreuer und erst recht bei minderjährigen Kindern. Geschwister sind bei Kindern auch nicht gerne als Vormund gesehen, da sie sich - wenn der Altersunterschied nicht wirklich sehr groß ist - nicht als Respektsperson eignen.
Es gibt Ausnahmen zu dem hier gesagten, aber die sind nicht allzu häufig.
Gruß
Ingrid
Nun gehen wir davon aus, dass die betroffende Person von dem Vater der Kinder getrennt lebt und das alleinige Sorgerecht hat.
Des weiteren würde eine ärztliches Gutachten vorliegen, welches das Kind 1 als Vormund der Person und als Erziehungsberechtigter der anderen Kinder empfiehlt.
Kind 1 wäre auch über 20, erwartet ein eigenes Kind und ist bereits Verlobt.
Auch wenn es eigentlich nichts zur eigentlichen Fragestellung tut, ob die Person das Sorgerecht für die anderen Kinder seperat von der Vormundschaft der Mutter beantragen müsste.
Mfg
Munti
Hallo,
auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, ist gesetzlich vorgesehen, dass im Notfall das minderjährige Kind zum Vater kommt. Ausnahme wäre, dass der Vater nicht erziehungsfähig ist (z. B. im Knast sitzt o. ä.)
Aus diesem Grund immer mein Rat, dass getrenntlebende Eltern dafür sorgen, dass das Verhältnis der Kinder auch zum nichtbetreuenden Elternteil gut ist. Im Notfall leidet das Kind dann weniger, wenn es doch zum nichtbetreuenden Elternteil wechseln muss.
Ein ärztliches Gutachten bringt hier für das Sorgerecht der minderjährigen Kinder nicht viel. Der Richter wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben, falls der Vater von sich aus nicht mit der Betreuung durch die ältere Schwester einverstanden ist.
Kosten für ein solches Gutachten liegen zwischen 3.000 und 5.000 Euro (plus Anwalts- und Gerichtskosten).
Das Sorgerecht für die minderjährigen Geschwister hat nichts mit der Betreuung (Vormundschaft) der Mutter zu tun.
Für das Sorgerecht würde ich das Jugendamt und einen Anwalt konsultieren.
Vermutlich spielt es keine Rolle, dass die junge Frau verlobt ist. Eher schon, wie sie dann diese Familie bzw. die Kinder finanzieren will und ob es ausreichenden Wohnraum gibt. Je nach Alter der Kinder wird auch geprüft, wie sie betreut werden, wenn die „Pflegemutter“ ihren Beruf ausübt.
Hier erkundigen, ob die Kinder finanzielle Mittel (z. B. sowas wie Sozialhilfe, Pflegegeld o. ä.) vom Staat oder Unterhalt vom Vater bekommen. Es gibt hierzu scheinbar keine festen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern.
Hierzu beim zuständigen „Amt für soziale Dienste“ (früher oder in einigen Gegenden noch immer Sozialamt genannt) nachfragen, wieviel Pflegegeld bzw. „Sozialhilfe“ man bei Pflegekindern bekommt mit denen man ein näheres Verwandtschaftsverhältnis hat.
Gruß
Ingrid