Datenschutz von persönlich adressierten EMails?

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Datenschutz in Verbindung mit EMails, welche persönlich an einen Adressaten geschickt werden.
Dürfen Inhalte aus einer solchen Nachricht weitergegeben und entsprechend von Dritten gegen den Absender verwendet werden? Es geht hier bei vor allem um persönlich Adressierte EMails.

Die Inhalte einer E-Mail dürfen in genau demselben Umfang vom Empfänger weitergegeben werden, wie dies bei mündlichen Äußerungen der Fall wäre.

Grundsätzlich also: sie dürfen.

Levay

Natürlich darf man Mails weitergeben, wenn mir z.B. einer eine Rechnung schreibt, darf ich die meinem Steuerberater geben oder wem auch immer. Theoretisch darf ich auch einen Liebesbrief, den ich bekomme, irgendwo veröffentlichen.

Kritisch wird es, wenn ich die Adresse öffentlich mache oder es sich um geschützte Werke handelt.

Verwechsle das nicht mit dem Postgeheimnis, da geht es darum, dass der Übermittler die Inhalte nicht lesen darf.

Wenn mir A aber schreibt, dass B ein krummer Hund ist, darf ich das natürlich auch an B weiterleiten.

Wenn man das verhindern will, müßte man vorher Stillschweigen vertraglich vereinbaren. Das wäre ein zivilrechtlicher Vertrag, man könnte entsprechende Vertragsstrafen vereinbaren. Das wird im geschäftlichen Gebrauch häufiger gemacht.

Grüße

Holygrail

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