Was passiert, ween ein Gerät bei Garantiefall repariert werden muss und es kommt weg. (gerät nicht mehr auffindbar)
Darf der Händler den Anschaffungspreis reduzieren.
Für die Monate die das Gerät genutzt wurde?
Der Käufer kann ja nichts dafür das sein Gerät weggekommen ist.
der Schadensersatzanspruch stellt den Geschädigten so wie er gestanden hätte, wäre die Pflichtverletzung nicht eingetreten. Der Schaden besteht in dem Verlust eines gebrauchten Geräts, das nicht mehr den Wert eines Neugerätes hat. Es gibt also die Erstattung des Zeitwerts, was vielleicht sogar noch mehr ist als das, was der Geschädigte für einen Kauf eines vergleichbaren Geräts bei Ebay etc. bezahlen müsste.
Den Wiederbeschaffungswert (neu) gibt es nur bei Hausratversicherungen.
außer das der OP vieleicht eher auch Sachmängelhaftung meinte da der
Händler sein Ansprechpartner ist, hätte ich da eine Frage.
Mein Kenntnisstand ist wenn die Nacherfüllung (Sachmängelhaftung)
nicht möglich ist für den Händler, dann kann er den Vertrag
rückabwickeln und muß den vollen Kaufpreis erstatten.
Wäre ein „ups“ mir ist das Gerät verschwunden dann nicht günstiger
für den Händler?
Kein Problem. Nur wenn der Kauf gewandelt wird, darf der Händler um eine Abnutzung mindern. Wird jedoch ein neues Ersatzgerät geliefert, handelt es sich um eine Nacherfüllung. Der Käufer muß nicht für Abnutzung des alten Gerätes bezahlen.
Mein Kenntnisstand ist wenn die Nacherfüllung
(Sachmängelhaftung)
nicht möglich ist für den Händler, dann kann er den Vertrag
rückabwickeln und muß den vollen Kaufpreis erstatten.
da ist dein Kenntnisstand zutreffend.
Insofern steht der Verkäufer der Kaufsache nicht wie ein Dritter gegenüber; während der Nachbesserung trägt er die Gefahr ihres zufälligen Untergangs und ihrer zufälligen Verschlechterung. Derartige Beschädigungen sind daher zu behandeln wie bei Gefahrübergang bestehende Mängel: Sie sind im Zuge der Nachbesserung wieder zu beseitigen und führen, wenn das nicht geschieht, dazu, dass nicht ordnungsgemäß nachgebessert wurde und der Käufer deshalb Sekundärrechte erwirbt, d.h. zurücktreten kann.