Hitler Reden originalaufnahmen

Guten Tag,

Ist es nach § 86a StGB verboten, bzw. macht man sich strafbar, Hitlers original Reden zu veröffentlich oder zu verkaufen?

Grüße

Unbearbeitet im Stil von Devotionalien - vermutlich strafbar, dürfte aber auch auf den Redeinhalt und die äußere Form ankommen.
Als historische Dokumentation mit entsprechenden Beiwerken - nein, sonst könnte man ja über die NS-Zeit gar nicht berichten. Aber man müßte die Rechte an z.B. den Filmaufnahmen klären und haben, was bei z.B. UFA-Aufnahmen etc. schwierig sein dürfte. Aktuell ist die Diskussion ja bei den Nachdrucken von Zeitungen aus der NS-Zeit, das Zeug am Kiosk ist aber mMn grenzwertig, wer sich dafür interessiert, kann auch in Archive gehen. Außerdem werden ja inzwischen ganze DVD-Serien mit der „Deutschen Wochenschau“ verscherbelt, IMHO ebenfalls grenzwertig, da die DVDs meines Wissens nach ohne jede weitere Dokumentation verkauft werden - also anders, als z.B. die historische Begleitung der Filme in den öffentlich rechtlichen.
Wie schwer sich Gerichte mit § 86a StGB tun, hat man ja gerade an diesen Buttons mit dem Hakenkreuz über der Mülltonne gesehen.
http://www.jurablogs.com/de/anti-nazi-button-und-der…
http://www.jurablogs.com/de/anti-nazi-button-und-der…
Daß man aber aus „Mein Kampf“ vorlesen darf und damit sogar auf Tournee gehen, sieht man wiederum an Serdar Somuncu (oder auch Qualtinger), nur ist das ganze natürlich eindeutig keine Werbung für diesen GROFAZ… ^^
http://www.youtube.com/watch?v=muz2x3IbkQs

„Es wird aber niemals ein Fuchs zu finden sein, der seiner inneren Gesinnung nach etwa humane Anwandlungen gegenüber Gänsen haben wird.“ o_O
Wer da nicht lacht, dem ist ja auch nicht mehr zu helfen…

Vielen Dank für die Mühe genau das wollte ich wissen!!!

Aber man müßte die Rechte an z.B. den Filmaufnahmen
klären und haben, was bei z.B. UFA-Aufnahmen etc. schwierig
sein dürfte.

Wäre nicht zunächst zu klären, bei wem die Rechte des Autors der Reden liegen? Die beansprucht doch m. W. bislang unangefochten der Freistaat Bayern.

Gruß

Aber man müßte die Rechte an z.B. den Filmaufnahmen
klären und haben, was bei z.B. UFA-Aufnahmen etc. schwierig
sein dürfte.

Wäre nicht zunächst zu klären, bei wem die Rechte des Autors
der Reden liegen? Die beansprucht doch m. W. bislang
unangefochten der Freistaat Bayern.

Der Freistaat Bayern hat die Rechte an „Mein Kampf“, ja, er hat mWn keine Rechte an z.B. Filmaufnahmen von Parteitagen oder ähnlichem, da dürften die jeweiligen Filmstudios oder deren rechtliche Nachfolger Ansprechpartner sein. Bei vielen Tonaufnahmen dürfte der Schutz auch schon abgelaufen sein, aber das mögen die Spezialisten für Urheberrecht beurteilen.