Hi,
Höflichkeit ist wohl ein Fremdwort für Dich?
Wo war ich unhöflich? Ist es eine freundliche Frage zu stellen etwa unhöflich? Dann haben wir beide ein unterschiedliches Verständnis des Wortes „Höflichkeit“…
Nun, um zu wissen ob es sinnvoll ist eine Behörde zu
informieren, sollte man vielleicht wissen WARUM WELCHE Behörde
in WELCHEM Land informiert werden soll.
Statt mir Unhöflichkeit vorzuwerfen, hättest du das vorhin schon sgen können und nicht so zickig daher kommen. Du machst Deinen selbstgewählten Nick aller Ehre.
WARUM sollte es sinnvoll sein WELCHE Behörde in WELCHEM Land
über die Existenz des Kindes zu informieren?
Vielleicht weil sie es nicht wissen? Und wg. evtl. Erbansprüchen? (Siehe der Titel dieses Postings)
Meine Antwort (auch gebetsmühlenartig)
Das spart man sich, wenn man freundlich die Gegenfrage stellt. Und genau sagt was man wisen möchte. Wenn mein Nachbar ein Ei möchte… usw. usw.
Weißt Du, bei uns ist beispielsweise gesetzlich geregelt wer
in welcher Höhe erbberechtigt ist. Kann ja sein das in
Kimbuktu ein uneheliches Kind gar keinen Erbanspruch hat, dann
wird das die dort zuständige Behörde auch nicht interessieren
ob ein Kind existiert oder nicht, oder nur wenn es
väterlicherseits auch anerkannt wurde.
Das ist schon mal, vom Ton her, freundlicher, muß ich sagen. Mir geht es nicht um Gesetze. Ich will die Höhe von gar nichts wissen. Denn mir ist es klar, daß es für die Brechnung viele Bedingungen berücksichtigt werden müssen, von denen ich keine Ahnung habe (z.B. wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Vaters ist,…)
Deine Frage ergibt in etwa so viel Sinn, als würde ich fragen
ob es Dich interessiert ob ich mein Frühstücksei hart- oder
weichgekocht lieber esse.
Die Frage hattest du vorhin auch (oder ist es inzwischen gelöscht?)
Wenn Du eine vernünftige Antwort
haben willst, dann leg die Karten offen auf den Tisch und sage
genau was mit der Meldung an irgendeine Behörde den bezweckt
werden möchte. Ohne Hintergrundwissen keine vernünftige
Antwort.
Es geht darum, ob es einen Sinn macht überhaupt in die EU eine Behörde darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat. Das alles auf evtl Erbansprüche bezogen.
Gruß
Helena