Familien- & Erbrecht: Behörden informieren?

Hallo WWW-lers,

In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat?

Und wenn sinnvoll: Wo muss man das melden? Gibt es dafür Anträge, Formulare o.Ä.?

Also: Jemand im Land A hat ein Kind, dessen Vater in B lebt und ebenfalls Nationalität B hat.
Man kann durchaus davon ausgehen, daß Herr XY niemand von seinem Kind erzählt hat. Es ist für ihn eine Art „Geheimnis“. Er zahlt für das Kind monatlich Alimente. Dieses Kind hat zwei Nachnamen, eins davon der (sehr ungewöhnlichen, also nicht „Müller“ oder „Schmidt“) von Herrn XY.

Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Hallo!

In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen Behörden darüber zu
informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat?

So sinnvoll wie Deine Geschichte, die Du schilderst.

Also: Herr XY wohnt in Österreich und hat ein Kind. Sein Vater (der Vater des Kindes kann’s ja nicht sein, denn das ist ja wohl Herr XY) ist Belgier und lebt in Belgien.

So what?

Hallo!

Sage mal: Sind Deine Antworten immer so hilfreich? Oder stört dich etwas an meine Frage?

So sinnvoll wie Deine Geschichte, die Du schilderst.

Für mich ist es sehr sinnvoll. Ist sie für dich etwa nicht?

Also: Herr XY wohnt in Österreich und hat ein Kind. Sein Vater
(der Vater des Kindes kann’s ja nicht sein, denn das ist ja
wohl Herr XY) ist Belgier und lebt in Belgien.

Dir ist wohl entgangen, daß das Kind eine Mutter hat, die sie auch als „sein Kind“ nennen darf? (–> Siehe: „Also: Jemand im Land A hat ein Kind, dessen Vater in B lebt und ebenfalls Nationalität B hat“) „Jemand“ kann durchaus eine Frau sein.

So what?

Lesen und denken. Dann die tolle englische Sprüche, bitte.

Ich mag das nicht gut geschildert haben, weiß ich nicht, aber die Frage ist mehr als deutlich und klar. Ich zitiere mich selbst:

„In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat?“

Da gibt es nichts zu rütteln oder zu mißverstehen.

Also nochmal: Herr XY hat ein uneheliches Sohn im Ausland. In wie fern ist es ratsam, daß jemand die Behörden in diesem Land im Kenntnis darüber setzt, daß es eben einen Erbberechtigen gibt? Es gibt begründete Zweifeln darüber, daß Herr XY dies niemanden mitgeteilt hat.

Klärende Grüße,
Helena

Hi,

vielleicht kann man verstehen was Du möchtest, wenn Du es uns sagst? Wenn er Alimente zahlt, warum sollte dann eine Familienbehörde (Jugendamt?) tätig werden. Da der Vater noch lebt wird sich das Nachlaßgericht momentan auch nicht dafür interessieren, ob er ein Kind hat.

Wichtig wäre außerdem zu wissen, in welchem Land denn der Vater lebt, damit man die dortigen Gesetze auch auslegen könnte.

Gruß
Tina

Hi,

vielleicht kann man verstehen was Du möchtest, wenn Du es uns
sagst?

Das habe ich bereits zweimal getan. Und ich tue somit jetzt ein drittes mal:
Ich möchte wissen „In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat?“
und zum zweiten mal frage ich mich auch was daran so schwer zu verstehen ist.

Wenn er Alimente zahlt, warum sollte dann eine
Familienbehörde (Jugendamt?) tätig werden.

Meine Frage lautet: „In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat?“
Und da ist nirgends darüber die rede irgendeine Behörde tätig werden zu lassen.

Da der Vater noch
lebt wird sich das Nachlaßgericht momentan auch nicht dafür
interessieren, ob er ein Kind hat.

Meine Frag… (Gebetsmühlenartig)

Wichtig wäre außerdem zu wissen, in welchem Land denn der
Vater lebt, damit man die dortigen Gesetze auch auslegen
könnte.

Gesetze? Wer redet von Gesetze?

Gruß
Helena

Hi,

Höflichkeit ist wohl ein Fremdwort für Dich?

Ich möchte wissen „In wie fern ist es sinnvoll, ausländischen
Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches
Kind hat?“
und zum zweiten mal frage ich mich auch was daran so schwer zu
verstehen ist.

Nun, um zu wissen ob es sinnvoll ist eine Behörde zu informieren, sollte man vielleicht wissen WARUM WELCHE Behörde in WELCHEM Land informiert werden soll.

Meine Frage lautet: „In wie fern ist es sinnvoll,
ausländischen Behörden darüber zu informieren, daß Herr XY ein
uneheliches Kind hat?“

WARUM sollte es sinnvoll sein WELCHE Behörde in WELCHEM Land über die Existenz des Kindes zu informieren?

Und da ist nirgends darüber die rede irgendeine Behörde tätig
werden zu lassen.

Meine Frag… (Gebetsmühlenartig)

Meine Antwort (auch gebetsmühlenartig)

Nun, ja Du solltest Dir vielleicht mal Deine Überschrift durchlesen, bei Familien- bzw. Erbrecht bleiben ja nun nicht allzuviele Möglichkeiten, nicht wahr.

Wichtig wäre außerdem zu wissen, in welchem Land denn der
Vater lebt, damit man die dortigen Gesetze auch auslegen
könnte.

Gesetze? Wer redet von Gesetze?

Weißt Du, bei uns ist beispielsweise gesetzlich geregelt wer in welcher Höhe erbberechtigt ist. Kann ja sein das in Kimbuktu ein uneheliches Kind gar keinen Erbanspruch hat, dann wird das die dort zuständige Behörde auch nicht interessieren ob ein Kind existiert oder nicht, oder nur wenn es väterlicherseits auch anerkannt wurde.

Deine Frage ergibt in etwa so viel Sinn, als würde ich fragen ob es Dich interessiert ob ich mein Frühstücksei hart- oder weichgekocht lieber esse. Wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst, dann leg die Karten offen auf den Tisch und sage genau was mit der Meldung an irgendeine Behörde den bezweckt werden möchte. Ohne Hintergrundwissen keine vernünftige Antwort.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Hi,

Höflichkeit ist wohl ein Fremdwort für Dich?

Wo war ich unhöflich? Ist es eine freundliche Frage zu stellen etwa unhöflich? Dann haben wir beide ein unterschiedliches Verständnis des Wortes „Höflichkeit“…

Nun, um zu wissen ob es sinnvoll ist eine Behörde zu
informieren, sollte man vielleicht wissen WARUM WELCHE Behörde
in WELCHEM Land informiert werden soll.

Statt mir Unhöflichkeit vorzuwerfen, hättest du das vorhin schon sgen können und nicht so zickig daher kommen. Du machst Deinen selbstgewählten Nick aller Ehre.

WARUM sollte es sinnvoll sein WELCHE Behörde in WELCHEM Land
über die Existenz des Kindes zu informieren?

Vielleicht weil sie es nicht wissen? Und wg. evtl. Erbansprüchen? (Siehe der Titel dieses Postings)

Meine Antwort (auch gebetsmühlenartig)

Das spart man sich, wenn man freundlich die Gegenfrage stellt. Und genau sagt was man wisen möchte. Wenn mein Nachbar ein Ei möchte… usw. usw.

Weißt Du, bei uns ist beispielsweise gesetzlich geregelt wer

in welcher Höhe erbberechtigt ist. Kann ja sein das in
Kimbuktu ein uneheliches Kind gar keinen Erbanspruch hat, dann
wird das die dort zuständige Behörde auch nicht interessieren
ob ein Kind existiert oder nicht, oder nur wenn es
väterlicherseits auch anerkannt wurde.

Das ist schon mal, vom Ton her, freundlicher, muß ich sagen. Mir geht es nicht um Gesetze. Ich will die Höhe von gar nichts wissen. Denn mir ist es klar, daß es für die Brechnung viele Bedingungen berücksichtigt werden müssen, von denen ich keine Ahnung habe (z.B. wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Vaters ist,…)

Deine Frage ergibt in etwa so viel Sinn, als würde ich fragen
ob es Dich interessiert ob ich mein Frühstücksei hart- oder
weichgekocht lieber esse.

Die Frage hattest du vorhin auch (oder ist es inzwischen gelöscht?)

Wenn Du eine vernünftige Antwort
haben willst, dann leg die Karten offen auf den Tisch und sage
genau was mit der Meldung an irgendeine Behörde den bezweckt
werden möchte. Ohne Hintergrundwissen keine vernünftige
Antwort.

Es geht darum, ob es einen Sinn macht überhaupt in die EU eine Behörde darüber zu informieren, daß Herr XY ein uneheliches Kind hat. Das alles auf evtl Erbansprüche bezogen.

Gruß
Helena

Liebe Helena,

wer hier zickig ist, möchte ich mit Dir nicht diskutieren. Meinst Du die hier Antwortenden haben Lust sich zu überlegen in welchem Land welche Behörde aus welchem Grund Interesse an einem unehelichem Kind aus einem anderen Land hat? Ich habe Dich um nähere Informationen geben und habe als Antwort die gleichen Fragen noch einmal bekommen. Als ich das Nachlaßgericht als mögliche Behörde einbrachte, hast Du noch so getan als wäre das nicht das was Du wissen möchtest und Du hättest ja auch nicht nach Gesetzen gefragt. Behörden arbeiten im Allgemeinen auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen, zumindest hier in Deutschland.

Sollte XY aber versterben, muß sich das uneheliche Kind bei den (deutschen) Behörden (Nachlaßgericht) melden und sich als Erbe bzw. Pflichtteilsberechtigter ausweisen (Geburtsurkunde, Anerkennung der Vaterschaft).

Das was für Deutschland zutrifft, habe ich Dir ja bereits gesagt, solltest Du ein anderen EU-Land meinen, wirst Du die Frage noch einmal stellen müssen.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

ich glaube, der Kern der Frage ist folgender:

Wie erfährt das uneheliche Kind des Herrn XY überhaupt, dass dieser verstorben ist, wenn niemand in Herrn XYs privatem Umfeld und auch keine Behörde von der Existenz eines unehelichen Kindes weiß?

Wäre es deshalb sinnvoll, sich bereits vor eingetretenem Erbfall bei welcher Behörde auch immer zu melden?

Bete Grüße

=^…^=

1 „Gefällt mir“

Hi,

das ist mir schon klar, aber dazu müßte man trotzdem wissen um welches Land es sich handelt. Es ist auch in Deutschland bei nichtehelichen Kindern, die keinen Kontakt zum Vater haben so, daß diese evtl. nur durch Zufall erfahren ob sie Erbe geworden sind. Ist beispielsweise kein Testament vorhanden und können auch sonst keine Abkömmlinge (beispielsweise anerkannte Kinder) ermittelt werden, werden sog. Nachlaßverwalter eingesetzt, die den Nachlaß verwalten und die Erben ermitteln, beispielsweise durch Abgleich bei den Standesämtern an den nachvollziehbaren Wohnorten des Erblassers sein oder auch durch Zeitungsinserate. Bei meinem Vater war ich das einzige anerkannte Kind und war somit in seinem Geburtsort (nicht meiner) im Stammbuch eingetragen. Meine Halbgeschwister waren nicht anerkannt und wurden durch obige Mittel gefunden.

Aber wie gesagt, andere Länder - andere Sitten.

Gruß
Tina

aber dazu müßte man trotzdem wissen um welches Land es sich handelt.

¡madre de Dios! Das ist ja nicht mehr länger auszuhalten!

Es geht um den hypothetischen papá vom fiktiven David im Phantasialand España.

Bones

Hi,

in diesem Falle wäre mein Vorschlag die spanische Botschaft zu kontaktieren und dort nachfragen ob und welche Möglichkeiten es gäbe.

Außer es findet sich hier jemand der sich mit spanischem Recht gut auskennt.

Gruß
Tina

Hallo KamikazeKatze,

vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag.

Du hast es haargenau auf den Punkt gebracht. Darum geht es. Und deshalb ein Sternchen :o))

Und so wie ich es habe lesen können, kann ich mich bei der Nachlassbehörde des jetzigen Wohnsitzes fragen, ob Interesse dafür besteht.

Also nochmals vielen herzlichen Dank!

Schöne Grüße und noch schönere Feiertage!
Helena