Hallo,
ich habe hier schon ein paar Beiträge dazu gefunden, wie lang die Aufbewahrungsfristen für jeweilige Unterlagen (nicht Privat) sind.
Die Frist bei so Dingen wie z.B. Quittungen wird ab Ende des Geschäftsjahres berechnet.
Bsp: Quittung vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 01.01.2020 ???
In einer Arztpraxis gibt es ja noch andere Aufbewahrungspflichten.
Z.B. für Röntgenbilder, Karteikarten, AU´s, Überweisungsscheine.
Ab wann wird in diesem Fall gerechnet?
Bsp: AU vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 02.05.2010 ???
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Blue_wave
Moin!
Die Frist bei so Dingen wie z.B. Quittungen wird ab Ende des
Geschäftsjahres berechnet.
Bsp: Quittung vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 01.01.2020 ???
Richtig, genauso isses. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres in dem der entsprechende Beleg angefallen ist.
In einer Arztpraxis gibt es ja noch andere
Aufbewahrungspflichten.
Z.B. für Röntgenbilder, Karteikarten, AU´s,
Überweisungsscheine.
Ab wann wird in diesem Fall gerechnet?
Bsp: AU vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 02.05.2010 ???
Nee, auch in der Arztpraxis gilt: Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres in dem der entsprechende Beleg angefallen ist. Also in dem beschriebenen Beispiel: AU vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 31.12.2010.
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen
könnt.
Kein Problem, diese Info bekommt man bei der Kassenärztlichen Vereinigung sogar online - völlig gratis 
Gruß vom
Dicken MD.
Hallo,
Hallo,
ich habe hier schon ein paar Beiträge dazu gefunden, wie lang
die Aufbewahrungsfristen für jeweilige Unterlagen (nicht
Privat) sind.
Die Frist bei so Dingen wie z.B. Quittungen wird ab Ende des
Geschäftsjahres berechnet.
Bsp: Quittung vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 01.01.2020 ???
In einer Arztpraxis gibt es ja noch andere
Aufbewahrungspflichten.
Z.B. für Röntgenbilder, Karteikarten, AU´s,
Überweisungsscheine.
Ab wann wird in diesem Fall gerechnet?
Bsp: AU vom 01.05.09 - Aufbewahrung bis 02.05.2010 ???
Also Folgendes :
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab Erstellungsdatum 1 Jahr.
OPG und Röntgenbilder von Erwachsenen 10 Jahre ab Erstellungsdatum-
OPG und Röntgenbilder von Kindern bis diese 18 Jahre alt sind min. und wenn die 18 werden dann nach ablauf der 10 jahre.
Behandlungsdokumenatation (Karteikarte) 10 Jahre.
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen
könnt.
Mit freundlichen Grüßen,
Blue_wave
Grüsse