Mal angenommen der Vermieter V erhält einen Anruf seines Mieters M, der Hauptwasserabsperrhahn der Wohnung sei undicht, es laufe Wasser heraus.
V bestellt sofort einen Installateur, dem er die Sachlage schildert. Der soll sich zwecks Termin mit M in Verbindung setzen und den Schaden beheben.
Nach 3 Wochen erhält V eine Rechnung über 240 Euro. Es war ein Kopfteil des Wasserhahns defekt im Wert von 3,50 Euro.
Der Installateur rechnet folgendes ab:
- zum Kunden fahren, den Schaden ansehen. Feststellen, daß es das Kopfteil ist. Kopfteil hat er aber nicht dabei und will es holen. Der Mieter sagt: Das geht jetzt nicht, ich habe einen Termin, sie müssen nochmal wiederkommen. Der Installateur verschwindet.
- Der Installateur fährt an einem anderen Tag wieder zum Kunden und montiert das Teil.
Abgerechnet werden 2 Anfahrten und 2,25 Arbeitsstunden.
Ein Heimwerker hätte den Job innerhalb von 1 Stunde erledigt, zumal der nächste Baumarkt 3 Autominuten entfernt liegt.
Frage: Muß der Vermieter die volle Rechnung des Installateurs zahlen? Wenn der Mieter keine Zeit hat, auf die Reparatur zu warten und den Installateur wegschickt, muß er dann nicht zumindest die 2. Anfahrt zahlen? Darf der Installateur 2,25 Stunden für diese Reparatur abrechnen, obwohl es offensichtlich ist, daß dies völlig überzogen ist?
Danke für Eure Hilfe!