Wie teuer darf ein Wasserhahn sein?

Mal angenommen der Vermieter V erhält einen Anruf seines Mieters M, der Hauptwasserabsperrhahn der Wohnung sei undicht, es laufe Wasser heraus.

V bestellt sofort einen Installateur, dem er die Sachlage schildert. Der soll sich zwecks Termin mit M in Verbindung setzen und den Schaden beheben.

Nach 3 Wochen erhält V eine Rechnung über 240 Euro. Es war ein Kopfteil des Wasserhahns defekt im Wert von 3,50 Euro.

Der Installateur rechnet folgendes ab:

  1. zum Kunden fahren, den Schaden ansehen. Feststellen, daß es das Kopfteil ist. Kopfteil hat er aber nicht dabei und will es holen. Der Mieter sagt: Das geht jetzt nicht, ich habe einen Termin, sie müssen nochmal wiederkommen. Der Installateur verschwindet.
  2. Der Installateur fährt an einem anderen Tag wieder zum Kunden und montiert das Teil.

Abgerechnet werden 2 Anfahrten und 2,25 Arbeitsstunden.
Ein Heimwerker hätte den Job innerhalb von 1 Stunde erledigt, zumal der nächste Baumarkt 3 Autominuten entfernt liegt.

Frage: Muß der Vermieter die volle Rechnung des Installateurs zahlen? Wenn der Mieter keine Zeit hat, auf die Reparatur zu warten und den Installateur wegschickt, muß er dann nicht zumindest die 2. Anfahrt zahlen? Darf der Installateur 2,25 Stunden für diese Reparatur abrechnen, obwohl es offensichtlich ist, daß dies völlig überzogen ist?

Danke für Eure Hilfe!

Mal angenommen der Vermieter V erhält einen Anruf seines
Mieters M, der Hauptwasserabsperrhahn der Wohnung sei undicht,
es laufe Wasser heraus.

V bestellt sofort einen Installateur, dem er die Sachlage
schildert. Der soll sich zwecks Termin mit M in Verbindung
setzen und den Schaden beheben.

Das ist wichtig. Ein Termin wurde also angekündigt und vereinbart.

Nach 3 Wochen erhält V eine Rechnung über 240 Euro. Es war ein
Kopfteil des Wasserhahns defekt im Wert von 3,50 Euro.

Der Installateur rechnet folgendes ab:

  1. zum Kunden fahren, den Schaden ansehen. Feststellen, daß es
    das Kopfteil ist. Kopfteil hat er aber nicht dabei und will es
    holen. Der Mieter sagt: Das geht jetzt nicht, ich habe einen
    Termin, sie müssen nochmal wiederkommen. Der Installateur
    verschwindet.

Okay, das kann passieren. Ist aber bei einem einfachen Bauteil sehr ungewöhnlich. Normalerweise hat ein Installateur nach Schilderung des Schadens schon geeignete Ersatzteile dabei. Notfalls einen kompletten Hahn, der zwar etwas teurer sein kann, aber unter Berücksichtigung der Montage und Beschaffungskosten günstiger wird.
Wenn der Termin abgesprochen wurde, sollte der Mieter auch genügend Zeit opfern können um auf die Beschaffung zu warten. Wenn er den Monteur wegschickt sollte der Mieter auch für die erneute Anfahrt aufkommen.

  1. Der Installateur fährt an einem anderen Tag wieder zum
    Kunden und montiert das Teil.

Abgerechnet werden 2 Anfahrten und 2,25 Arbeitsstunden.
Ein Heimwerker hätte den Job innerhalb von 1 Stunde erledigt,
zumal der nächste Baumarkt 3 Autominuten entfernt liegt.

Ja, das hätte der Handwerker auch tun können.

Frage: Muß der Vermieter die volle Rechnung des Installateurs
zahlen? Wenn der Mieter keine Zeit hat, auf die Reparatur zu
warten und den Installateur wegschickt, muß er dann nicht
zumindest die 2. Anfahrt zahlen?

Bin der gleichen Meinung.

Darf der Installateur 2,25

Stunden für diese Reparatur abrechnen, obwohl es
offensichtlich ist, daß dies völlig überzogen ist?

Ich bin der Überzeugung, daß der Handwerker nicht wirtschaftlich gehandelt hat. Er hätte den Hahn sicher auch direkt komplett wechseln können und hätte damit weniger Kosten verursacht. Diesen Handwerker würde ich nicht mehr ins Haus lassen.

Danke für Eure Hilfe!

Hallo,

Nach 3 Wochen erhält V eine Rechnung über 240 Euro. Es war ein
Kopfteil des Wasserhahns defekt im Wert von 3,50 Euro.

Aus der Rechnung sollte schon genau hervorgehen, was wofür bezahlt werden soll. Ich kann nicht glauben, dass da tatsächlich das Kopfteil eines Wasserhahnes für 3,50 genannt wird.

  1. zum Kunden fahren, den Schaden ansehen. Feststellen, daß es
    das Kopfteil ist. Kopfteil hat er aber nicht dabei und will es
    holen. Der Mieter sagt: Das geht jetzt nicht, ich habe einen
    Termin, sie müssen nochmal wiederkommen. Der Installateur
    verschwindet.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass diese Geschichte nicht so in der Rechnung steht. Was ist denn da genau aufgeführt?

  1. Der Installateur fährt an einem anderen Tag wieder zum
    Kunden und montiert das Teil.

Dito.

Abgerechnet werden 2 Anfahrten und 2,25 Arbeitsstunden.

Was hat er in den 2,25 Arbeitsstunden denn gemacht und hat das der Mieter bestätigt?

Ein Heimwerker hätte den Job innerhalb von 1 Stunde erledigt,

Warum?

zumal der nächste Baumarkt 3 Autominuten entfernt liegt.

Das ist Unsinn, kein Handwerker kauft im Baumarkt ein. Mindere Qualität kann er sich wegen der Pflicht zu Gewährleistung nämlich nicht leisten.

Frage: Muß der Vermieter die volle Rechnung des Installateurs
zahlen?

Wenn getan wurde, was aufgeführt ist. Und wenn das auch zur Schadensbehebung notwendig war.

Wenn der Mieter keine Zeit hat, auf die Reparatur zu
warten und den Installateur wegschickt, muß er dann nicht
zumindest die 2. Anfahrt zahlen?

Ja. Er hatte die Pflicht, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn er selber einen Termin mit dem Handwerker abspricht, muss er ihn auch einhalten.

Darf der Installateur 2,25
Stunden für diese Reparatur abrechnen, obwohl es
offensichtlich ist, daß dies völlig überzogen ist?

War der Vermieter dabei? Warum spricht er nicht einfach mit dem Mieter und fragt mal nach, was da genau gearbeitet wurde?

Gruß
loderunner (ianal)

Danke für die Antworten. Die Situation ist wie folgt:

Die Mieterin M ist extrem zickig. Der Wasserhahn war defekt, es tropfte heraus, sie band einen Lappen herum. Nach immerhin einer Woche undichter Hahn meldete sie sich beim V und berichtete den Schaden (Donnerstags, 23 Uhr per email).
Freitags morgens las der Vermieter V die Mail und alarmierte den Installateur. Dieser konnte Freitags nicht mehr ausrücken und vertröstete auf Montag.
Die Mieterin saß aber Freitag morgen in der Wohnung und erwartete, daß nun jemand zum Reparieren kommt. Ungehalten rief sie den Vermieter auf dem Handy an und fragte, warum denn keiner kommt.

Dieser antwortete, daß die Mitarbeiterin vom Installateur sich meldet zwecks Terminabsprache.

Mittags ruft der Installateur beim Vermieter an: Die Mieterin verlangt, daß er sofort per Notdienst (mit Aufschlag) herauskommt und den Hahn abdichtet. V soll natürlich dafür zahlen.

Da der Lappen aber schon seit über 1 Woche den Schaden begrenzt, entscheidet der Vermieter, daß der Installateur ab Montag erst erscheint.

Der Installateur spricht sich terminlich mit der Mieterin ab und erscheint am Montag. Dann stellt er fest, daß das Hahnoberteil defekt ist. Er hat keines dabei.

Hier ist zu vermuten, daß dies (kein Spezialteil) immer in einem Servicefahrzeug vorhanden sein müßte. Genau wie beim Elektriker eine Rolle Kabel und ein paar Sicherungsautomaten. Er teilt der Mieterin mit, er müsse ein Hahnoberteil besorgen. Diese sagt, daß sie dafür jetzt aber keine Zeit mehr habe, er müsse nochmal wiederkommen.

Der Installateur kommt 2 Tage später wieder, tauscht das Hahnoberteil aus.

Es folgt die Rechnung, in der steht:
2,25 Kundendienstmonteurstunden à 44,90 Euro = 101,03 Euro
1 Stück Kleinmaterial (Hahnoberteil) = 3,50 Euro
1 x Kilometerpauschale KfZ à 17,80 = 35,60 Euro

Summe= 140,13 zzgl MwSt = 166,75 Euro

Nach meiner Auffassung ist ein defektes Hahnoberteil ein Bagatellschaden, der von einem Fachmann sofort festzustellen ist. Einen Ersatz sollte dieser dabei haben, zumal bei der Beauftragung von einem defekten Hahn die Rede war. Es folgt das Abstellen des Haupthahns im Keller, Oberteil rausschrauben, neues Teil einschrauben, Haupthahn wieder aufdrehen.

Für einen Fachmann keine 30 Minuten Arbeit.
Kostenpunkt: von mir aus 1 angefangene Monteurstunde à 44,90 Euro, 3,50 Euro Material, 1 Anfahrt à 17,80 Euro = 66,20 Euro netto, 78,77 Euro brutto.

Ist das nachvollziehbar oder liege ich völlig falsch?
M.E. muß die Mieterin für den Mehraufwand aufkommen.

Morgen!

Für einen Fachmann keine 30 Minuten Arbeit.
Kostenpunkt: von mir aus 1 angefangene Monteurstunde à 44,90
Euro, 3,50 Euro Material, 1 Anfahrt à 17,80 Euro = 66,20 Euro
netto, 78,77 Euro brutto.

Ist das nachvollziehbar oder liege ich völlig falsch?

Völlig falsch!

Du meinst doch nicht ernsthaft das ein Fachmann heutzutage ein Auto
hat, jede Menge Bauteile vorhält, locker mit Anfahrt mal 1,5h Stunden
verbringt und dann mit 66,20€ leben kann.
Die Telefondame des Handwerkers macht dies natürlich ehrenhalber,
Gehalt wird er ihr nicht zahlen können.

M.E. muß die Mieterin für den Mehraufwand aufkommen.

Warum war der Vermieter eigentlich nicht da?

Gruß
Stefan

Hallo,

Es folgt die Rechnung, in der steht:
2,25 Kundendienstmonteurstunden à 44,90 Euro = 101,03 Euro
1 Stück Kleinmaterial (Hahnoberteil) = 3,50 Euro
1 x Kilometerpauschale KfZ à 17,80 = 35,60 Euro

Summe= 140,13 zzgl MwSt = 166,75 Euro

Ursprünglich war das zweimal Anfahrt und 240€. Was ist passiert?

Btw., Du hast immer noch nicht geschrieben, ob die Mieterin die 2,25Stunden nun bestätigt hat oder nicht.
Ebenso solltest Du darlegen, worin nun eigentlich genau der Mehraufwand besteht, den die Mieterin bezahlen soll.
Gruß
loderunner (ianal)

Zunächst mal ging es um die generelle Frage, wie denn die Rechtslage ist. Die Summen habe ich nicht nachkontrolliert. Bei der nächsten Antwort wurde der genaue Rechnungstext genommen.

Danke für alle Antworten. Generell habe ich so den Eindruck, da haben ein paar Leute die üblichen Probleme mit Vermietern. Die wollen immer nur Geld für nix und wollen die armen Mieter nur ärgern. Es wird ja auch oft genug im Fernsehen so dargestellt. Die Kehrseite der Medaille wird allzuoft unter den Teppich gekehrt.

Wie dem auch sei: Nehmen wir für den Fall an, der Installateur bestätigt folgendes:
Der Monteur war vor Ort, hatte das Hahn-Oberteil nicht dabei, da es für einen Hauptwasserhahn eine spezielle Sorte ist. Verständlich. Er meinte dann zur Mieterin, daß er um die Ecke eines hole und dann sofort wiederkommt zum Einbau. Die Mieterin entgegnete, daß sie jetzt auch einen Termin habe, der Monteur müsse wiederkommen.

Nach meiner Auffassung Pech für die Mieterin: Wenn sie einen Termin zur Reparatur vereinbart, muß sie auch da sein. Wenn der Monteur wiederkommen muß, muß sie auch die Stunden und Anfahrt dafür bezahlen. Der Vermieter muß übrigens nicht anwesend sein für einen defekten Wasserhahn. Es gibt im übrigen auch einen Hausmeister im Haus. Den hätte man fragen können, ob er für die Reparatur vor Ort gewesen wäre. Dann hätte die Mieterin überhaupt nicht da sein müssen.

Nach meiner Meinung ist der Vermieter nicht Prügelkissen und Sündenbock für alles. Er muß auch nicht für alles aufkommen und alles kritiklos hinnehmen und bezahlen.

Es geht jetzt einzig und alleine um die Frage: Wer muß den Mehraufwand für die Extrafahrt des Installateurs zahlen?

Hallo,

da haben ein paar Leute die üblichen Probleme mit Vermietern.

Ich nicht. War selber schon mal einer.

Nach meiner Auffassung Pech für die Mieterin: Wenn sie einen
Termin zur Reparatur vereinbart, muß sie auch da sein.

Sehe ich auch so. Aber: ianal.
Gruß
loderunner