PKW-Kaufvertrag anfechtbar?
Von: , Frage gestellt am Di, 19. Mai 2009
Hallo www-Gemeinde!
Folgender fiktiver Fall, den wir jüngstens diskutieren:
Herr Müller hat sich einen PKW in einem Online-Auktionshaus ersteigert. Da er ein Schnäppchen vermutete, verzichtete er auf eine Vorbesichtigung.
Nachdem er den Wagen abgeholt und zur Werkstatt gebracht hatte, wurde schnell klar, dass der erste Blick trog.
Der Wagen ist schlicht und ergreifend "durch". Die Karosserie ist so rostig, dass ein TÜV nicht mehr in Frage kommt. Der Arbeitsaufwand übersteigt den Wert des Wagens mehr als deutlich.
Der Wagen hat noch viele andere Mängel (Klimaanlage defekt, Zündkabel vom Marder durchgebissen, Verteiler, Heizungsventil, etc., sind nur Beispiele). Jedenfalls alles Sachen, die NICHT in der Auktion angegeben wurden.
Kann dieser Vertrag in irgendeiner Form angefochten oder der Preis gemindert werden? Zwar wurde eine Garantie von privat in der Auktion ausgeschlossen, aber darf man deshalb „alles“ und in jedem Zustand verkaufen?
Das Argument, Herr Müller hätte sich den Wagen vorher angucken müssen, lasse ich persönlich nur beding gelten. Denn als Laie hätte er die meisten Mängel ohnehin nicht entdeckt.
Danke im Voraus für Ihre Beiträge!
Gruß
Kosakenzipfel
