Re^3: Unterhalt bei volljährigem Kind
Hallo,
Sobald ein Kind volljährig ist, hat es einen
Barunterhaltsanspruch gegenüber BEIDEN Eltern.
Stimmt das wirklich so?
Natürlich stimmt das so
Ist es nicht so, dass die Eltern gegenüber ihren Kindern zwar
unterhaltsverpflichtet sind, dieser Unterhalt aber nicht in
Bargeld ausgezahlt werden muss, sondern z.B. in Kost und Logis
erbracht werden kann?
Bei minderjährigen Kindern leisten die betreuenden getrenntlebenden Eltern ihren Unterhalt einmal durch die Erziehung des Kindes. Der Barbedarf (von dem dann Kleidung, Essen, Wohnraum usw. bezahlt wird) des Kindes wird durch den Barunterhalt des Elternteiles erbracht, der nicht mit dem Kind zusammenlebt.
Ein volljähriges Kind benötigt (u. a. auch nach Ansicht des BGH) keine Erziehung mehr, also muss der Elternteil wo das volljährige Kind wohnt auch Barunterhalt zahlen.
Wie sich dieser Elternteil mit dem Kind einigt ist dann eine interne Familienangelegenheit. Die Einigung könnte so aussehen, dass Bargeld fließt und das Kind dann Kostgeld abgibt oder dass an Stelle des Bargeldes Naturalleistungen akzeptiert werden.
Aber vor allen Dingen muss der Elternteil bei dem das volljährige Kind nicht lebt, nicht mehr die gesamten Kosten des Kindes alleine tragen. Ihm wird die Leistung des Wohnelternteiles unterhaltsmindernd angerechnet.
Bei allem ist vorausgesetzt, dass beide Elternteile leistungsfähig sind. Ist das volljährige Kind einem minderjährigem gleichgestellt, unterliegen BEIDE Eltern der erhöhten Erwerbsobliegenheit damit sie zahlen können.
Gruß
Ingrid