Gemeinsamer Kauf, private Leute, Austritt

Hallo Forum,

folgende Situation:
3 Privat-Leute kaufen gemeinsam einen Gegenstand, um sich die Anschaffungskosten zu teilen und diesen Gegenstand auch gemeinsam zu nutzen. Später (ca. 6 Monate) tritt ein 4’ter dazu und beteilgt sich ebenfalls an den Anschaffungskosten.
Schriftstück über die gemeinsame Anschaffung der ersten 3 Beteilgten besteht. Sowie ein Nachtrag nach Eintritt des 4’ten und die dadurch neu entstandene Aufteilung der eingeflossenen Kosten. Aber keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen.

Nach 4 Jahren möchte einer der Beteiligten aussteigen, weil er auf die Nutzung des Gegenstandes nicht mehr angewiesen ist. Und möchte seinen Teil der Anschaffungskosten zurück.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Da es sich um einen Privatkauf handelt, könnte eine Gemeinschaft nach BGB in Frage kommen?

Viele Fragen hier wiederholen sich einfach nur, deine ist mal was Neues, danke :smile:

Es handelt sich um Miteigentum und somit in der Tat um eine Gemeinschaft. Einen direkten Anspruch auf Rückzahlung gibt es nicht, aber einen auf Aufhebung der Gemeinschaft. Um das zu verhindern, würde es sich anbieten, den Vierten auszubezahlen.

Levay

Ich möchte noch hinzufügen das es in vielen Fällen üblich ist einen *Istwert* des Gegenstandes zu ermitteln. Je nach Höhe des damaligen Anschaffungspreises und Abnutzung ist ein *Kaufwert* von damals nicht mehr gegeben sondern ein *Zeitwert* eingetreten. (z.b. entsteht ja ein Wertverlust der Sache u.a.)- Das würde sich bei kleinen Kaufsummen kaum lohnen - bei größeren jedoch schon. Man zahlt dann Person x nur noch den derzeitigen Wert - geteilt durch vier Personen -anteilig aus.
LG