Hallo Forum,
folgende Situation:
3 Privat-Leute kaufen gemeinsam einen Gegenstand, um sich die Anschaffungskosten zu teilen und diesen Gegenstand auch gemeinsam zu nutzen. Später (ca. 6 Monate) tritt ein 4’ter dazu und beteilgt sich ebenfalls an den Anschaffungskosten.
Schriftstück über die gemeinsame Anschaffung der ersten 3 Beteilgten besteht. Sowie ein Nachtrag nach Eintritt des 4’ten und die dadurch neu entstandene Aufteilung der eingeflossenen Kosten. Aber keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen.
Nach 4 Jahren möchte einer der Beteiligten aussteigen, weil er auf die Nutzung des Gegenstandes nicht mehr angewiesen ist. Und möchte seinen Teil der Anschaffungskosten zurück.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Da es sich um einen Privatkauf handelt, könnte eine Gemeinschaft nach BGB in Frage kommen?
