Hey Leute,
kann man, wenn ein Notebook drei mal in Reperatur war, wo jedes mal die Festplatte ausgetauscht wurde, seinen Kaufpreis zurückverangen?
Vielen Dank
Fabian
Hey Leute,
kann man, wenn ein Notebook drei mal in Reperatur war, wo jedes mal die Festplatte ausgetauscht wurde, seinen Kaufpreis zurückverangen?
Vielen Dank
Fabian
Hi Fabian,
kann man, wenn ein Notebook drei mal in Reperatur war, wo
jedes mal die Festplatte ausgetauscht wurde, seinen Kaufpreis
zurückverangen?
Hier solltest Du unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, wohingegen die Gewährleistungspflicht gesetzlich geregelt ist und beim Händlier liegt.
Hast Du die Reparaturen bisher über die Herstellgarantie oder über den Händler abgewickelt?
Ohne dem Händler die Chance gegeben zu haben, den Fehler zu beseitigen, wirst Du den Kaufvertrag nicht wandeln können.
Viele Grüße
Robert
Hallo Robert,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Das Geräte habe ich an den Händeler gegeben, der dieses dann an den Hersteller gesendet hat.
Auf den Notebook steht, noch zur Info, „1 Jahr Internationale Garantie“.
Wie sieht das dabei aus?
Fabian 
Hallo Fabian,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
War Glück, daß ich gerade drin war. 
Das Geräte habe ich an den Händeler gegeben, der dieses dann
an den Hersteller gesendet hat.
Auf den Notebook steht, noch zur Info, „1 Jahr Internationale
Garantie“.
Ok. Damit hat der Händler also bereits mehrfach vergeblich versucht den gleichen Fehler zu beheben. Da im Allgemeinen dem Händler zweimal die Chance gegeben werden sollte den Fehler zu beheben, würde ich jetzt mit dem Händler sprechen und sagen, daß Du auf nun vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Die Frage ist natürlich aus, wie alt Dein Notebook ist und ob der Händler evtl. die Nutzung des Gerätes Dir in Rechnung stellt un vom ursprünglichen Kaufpreis abzieht, aber das sollte WICHTIG… in einem freundlich, sachlichen Gespräch geklärt werden.
Das 1 Jahr internationale Garantie ist für Dich im Moment nicht von Interesse, da Du Dich ja auf die Gewährleistungspflicht des Händlers berufst.
Viele Grüße
Robert
Hi,
da hatte ich dann ja echt noch Glück 
Also das Gerät ist von Dezember 2007, d.h. also 1,5 Jahre alt.
Mit dem Händeler werd ich mal ein freundliches Gespräch führen 
Wie viel meinst Du, darf in diesem Fall vom Kaufpreis abgezogen werden? (Kaufpreis 1000 €)
Viele Grüße
Fabian
Hallo,
Also das Gerät ist von Dezember 2007, d.h. also 1,5 Jahre alt.
Tja, dann sieht es heftig übel mit der Gewährleistung aus. Der Händler könnte vom Kunden verlangen, doch einfach mal nachzuweisen, dass der Defekt der Festplatte bereits beim Kauf vorhanden war. Denn genau das ist das einzige, was die gesetzliche Sachmangelhaftung besagt: mangelfrei zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (vulgo: Kauf). Alle Reparaturen wird er vermutlich als Kulanz darstellen.
Lies mal faq:1152 zu diesem Thema.
Und die Garantie vom Hersteller ist ja offensichtlich auch abgelaufen.
Mit dem Händeler werd ich mal ein freundliches Gespräch führen
Das Gespräch sollte wirklich äußerst freundlich sein, damit irgendwas dabei rauskommt.
Ich wünsche dem Kunden viel Glück.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
vielen Dank für Eure Hilfe, werd sehen was sich mit dem Verkäufer ergibt.
Vielen Dank.
Fabian
Hallo Fabian,
da hatte ich dann ja echt noch Glück
Glück liegt immer im Auge des Betrachters. 
Also das Gerät ist von Dezember 2007, d.h. also 1,5 Jahre alt.
Mit dem Händeler werd ich mal ein freundliches Gespräch führen)
Seit wann hast Du denn das Problem mit der Festplatte. Generell gilt nach einer Frist von 6 Monaten die Beweislastumkehr und Du mußt nachweisen, daß der Schaden bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand.
Wie viel meinst Du, darf in diesem Fall vom Kaufpreis
abgezogen werden? (Kaufpreis 1000 €)
Das ist wiederum abhängig davon, ob es sich um ein NoName oder ein Markennotebook handelt. Bei Noname wird von einer Nutzungsdauer von 2-3 Jahren ausgegangen und bei einem Markennotebook von 3-4 Jahren. Davon abhängig wäre dann auch die Ermittlung des Nutzungsentgelts. Bei einem NoName Produkt läge der Zeitwert bei etwa 550 - 600 Euro und bei einem Markengerät ca. 100 Euro höher.
Die Differenz zum Neupreis könnte er Dir in Rechnung stellen.
Viele Grüße
Robert