Wie ist es bei verbraucherinsolvenz

Guten Tag,hätte da ne Frage…nehmen wir mal an das ein Mann
seit 3 jahren getrennt lebend aber noch nicht geschieden ist ein Kind mit dieser Frau hat und brav Unterhalt zahlt. zusammen mit seiner Exfrau besitzt er eine wohnung als Kapitalanlage(objekt Vermietet)nun steht er kurz vor der verbraucherinsolvenz. Was passiert wenn dieser Mann mit neuer partnerin zusammen ziehen will?Wie sieht es aus falls es zu Pfändungen kommt könnte da seine neue partnerin mit Gepfändet werden wenn Die beiden eine gemeinsame Wohnung mieten?oder sollte der Mietvertrag dann eher nur auf die Dame laufen?Aber der gutte Herr muss sich ja auch wo melden…

danke für eure antworten.
gruß max

Also zur Pfändung der Wohnung Ehemann/neue Lebensgefährtin: Es können nur Gegenstände gepfändet werden, die dem Schuldner gehören. Dabei wird der
Vollstreckungsbeamte die Besitzverhältnisse erfragen müssen, wenn diese nicht ganz offensichtlich sind (z.B. Rasierapperat wird wohl kaum der Freundin gehören usw. ) oder aber vermuten, dass es dem Schulder gehört ( sogenannte Gewahrsamsvermutung - gilt aber nur bei eingetragenen Lebensgemeinschaften )

Nimmt der Gerichtsvollzieher etwas mit, was nicht zu dem Vermögen des Schuldners gehört, kann der Eigentümer mit einer Drittwiderspruchsklage die Eigentumsverhältnisse beim zuständigen AG nachweisen

Zum Vermögen Ehefrau/Ehemann : in die Vermögensgemeinschaft ist die Zwangsvollstreckung gegen einen der Eheleute in der Höhe des Eigentumsanteils
des Schuldners grundsätzlich möglich. Gehört dem Ehemann die Hälfte einer Wohnung, kann in diesen Teil auch vollstreckt werden