Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit

Wird als Arbeitnehmer der Urlaubsanspruch gekürzt, wenn man länger als die gesetzlichen 6 Wochen krank ist?

Danke
Thomas

Hi Thomas,

das hätten einige Arbeitgeber sicher gern, aber ganz so ist es nun doch nicht: Das Bundesurlaubsgesetz (als MINDEST-Standard) gewährt jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub je Kalenderjahr. In der Regel ist der Urlaubsanspruch tarifvertraglich höher - aber eine Kürzung (im Sinne von Bestrafung) wegen Krankheit ist nach Rücknahme der Kürzung der Entgeltfortzahlung unstatthaft. Anders sieht es aus, wenn jemand ein ganzes Jahr und auch die ersten drei Monate des Jahres darauf arbeitsunfähig erkrankt ist - in diesem besonderen Fall kann der Jahresurlaub für das Jahr, in dem man nicht arbeiten konnte (und demnach auch keinen Urlaub nehmen konnte!), verfallen.

Danke