Die Eltern haben auf den Namen ihres Kindes einen Bausparvertrag abgeschlossen und ein bezahlt. Nun ist der Bausparer fällig.
Das Kind möchte sich nun davon eine Wohnung kaufen.
Die Eltern bezahlen aber künftig die Hypothek.
Aus diesem Grund möchten die Eltern im Kaufvertrag einen Nießbrauch eintragen lassen. Geht das ohne vorherige Schenkung?
Bisher haben die Elter ihre Immobilien den Kindern geschenkt, aber sich dabei einen Nießbrauch eintragen lassen.
Ist es nun möglich, daß der Sohn die Immobilie zwar kauft, aber er gleich einen Nießbrauch zu Gunsten seiner Eltern eintragen lässt?
Oder müssen die Eltern kaufen und später an den Sohn mit Nießbrauch schenken?
Vielleicht übersehe ich den Witz an deiner Frage, aber… äh… warum sollte das denn nicht gehen? Ein Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das jederzeit vereinbart werden kann.
Na, weil die Eltern den Nießbrauch bisher nur bei einer Schenkung haben eintragen lassen.
Gibt es da steuerliche Auswirkungen/Nachtele für die Eltern, wenn der Sohn den Nießbrauch zu ihren Gunsten ins Grundbuch eintragen lässt?