Hallo Levay,
danke für die ausführliche Replik.
Den Begriff der „zugesicherten Eigenschaft“ gibt es im
Kaufrecht nicht mehr.
Sorry - da bin ich wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Aber worauf stützt sich dann die Forderung des Käufers?
Leider bist du nicht auf mein Argument
eingegangen, sondern behauptest jetzt - ohne Begründung -
warum der Grundsatz Falsa demonstratio non nocet hier nicht
gelten soll,
Sorry, das behaupte ich keinesfalls. Ich wollte nur einen alternativen Weg aufzeigen. Schließlich ist die objektiv falsche Artikelbeschreibung wohl unbestreitbar, daß der Käufer aber wissentlich einen Wagen ohne Klimaanlage gekauft hat, kann man nur aus seinem Verhalten und verschiedenen Annahmen rückschließen - er dürfte ersteinmal das Gegenteil behaupten. Anders in Deinem Beispiel-Fall, da war ja wohl unstreitig, daß beide Parteien „Walfleisch“ meinten.
Aber wie ich schrieb: Ich bin kein Jurist sondern Kaufmann. Bisher bin ich zum Glück noch keinem Geschäftspartner begegnet, mit dem keine faire Einigung möglich war.
- es stellt sich allerdings die
Frage worin der Schaden des Käufers bestehen könnte.
Nein, auch das ist nicht die Frage. Wenn man davon ausgeht,
der Kaufvertrag sei mit dem von dir angenommenen Inhalt
abgeschlossen, und es bestehe auch kein Arglisteinwand, ist
die Frage ganz einfach: Schadensersatz i.H. dessen, was für
den nachträglichen Einbau der Klimaanlage aufgewendet werden
muss.
Also nochmal bitte für einen juristischen Legastheniker zum mitschreiben: Ich liefere eine mangelhafte Ware, ich kann den Mangel nicht beheben und biete an die Ware zurück zu nehmen und den Preis zu erstatten. Der Käufer verweigert die Wandlung, läßt sich die Ware so herrichten wie sie irrtümlich beschrieben wurde - auch wenn die Kosten hierfür in keinem Verhältnis zum Wert der Ware stehen (Ich gehe mal davon aus, daß der Einbau einer Klimaanlage in einen 15 Jahre alten Wagen dessen Wert übersteigt) - und darf mich dafür in Regress nehmen??
- Dann gab es da noch ein Möglichkeit als Verkäufer den
Vertrag wegen „Irrtum“ anzufechten - aber da müßte ich
nachsehen und dafür fehlt mir die Zeit - sorry.
Das könnte gehen.
Na Gott sei Dank, habe ich doch noch etwas vernünftiges geschrieben.
Gruss Conrad