nemen wir mal an eine Person A hatte am Freitag früh einen Autounfall alls Person A auf dem weg zur
Firma war,wobei Person B die volle Schuld hatte, Peron A und Persons B Auto hatt
jetzt totalschaden, Peron A ist bis auf ein Schleudertrauma nichts
passiert.
Nun das Problem, Person A hatte eigentlich einen freien Tag, wollte aber
zur Firma fahren um noch schnell etwas zu erledigen was Person A am
Mittwoch vergessen hatte.
Wie wird das jetzt Rechtlich gesehen? Ist das jetzt ein Unfall auf
dem Weg zur arbeit oder einfach nur ein privater Unfall und was wenn
man jetzt da was verkehrt angibt? Person A hat bisher noch nichts angeben
müssen aber falls Person A jetzt irgendwo was angeben muss was soll Person A da jetzt machen?
Person A hatt schon geregelt das die Versicherung von Person B den Schadne übernemmt.
Was muss Person A weiterhin beachnten? Rechtsanwalt wurde hinzugezogen.
Gruss
Bertl-nb
Hallo,
Was muss Person A weiterhin beachnten? Rechtsanwalt wurde
hinzugezogen.
Das kann nie Schaden. Und der Rechtsanwalt hat sich dazu nicht geäußert.
Was ist jetzt noch das Problem? Gegenerische Versicherung ersetzt den Schaden. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob das ein Wegeunfall war oder einfach so.
Die Berufsgenossenschaft würde das natürlich nicht als Wegeunfall sehen, da man ja frei hatte. Dies wäre für Person A ein Problem, wenn es selber einen Unfall verursacht und körperliche Schäden davon getragen hätte.
Ist hier ja aber nicht so.
Gruß
Danke erst mal für die Antwort,
Person A könnte aber jetzt Schmerzensgeld von der Versicherung von Person B vordern, da wird der Rechtsanwalt von Person A warscheinlich schon genaueres wissen wollen.
Mal angenommen der Doktor von Person A hat nun zu Protokoll genommen das Person A fraglich auf den Weg zur Firma war da eigentlich Urlaubstag eingetragen.
Wie muss Person A jetzt vorgehen falls der Anwalt empfiehlt Schmerzensgeld zu vordern? soll Person A jetzt sagen Private fahrt mit Geschäftlich Hintergrund oder was soll Person A da jetzt angeben?
Nachträgliches entfernen aus den Akten des Freien Tages währe Urkundenfälschung und kann nur ärger hinter sich her ziehen, also sollte Person A höchstwarscheinlich nicht an sowas denken.
Exakt. Aber für das Schmerzensgeld spielt es keine Rolle, warum ein Geschädigter unterwegs war. Er kann auch Einkaufen fahren, die Oma besuchen oder einfach für Mineralölsteuereinnahmen sorgen.
Der Verursacher oder in dem Fall dessen Versicherung müssen einfach für alle Schäden aufkommen.
Für die BG ist der Fall eh uninteressant, da es ja eben kein Wegeunfall war. In einem solchen Fall, hätte sich die BG wahrscheinlich auch nur am Haftpflichtversicherer schadlos gehalten.
Also für Person A ist das hier eigentlich vollkommen Bockwurst.
Gruß
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alles klar, danke jetzt bin ich schlauer