GEZ und Internet via Sat-Schüssel

es geht um das leidige Thema GEZ.

Beurteilt doch bitte mal rechtlich folgenden hypothetischen
Sachverhalt.

An einem Balkon eines Mehrparteienhauses ist eine Sat-Schüssel
angebracht.

Bei der GEZ angemeldet wird ein sog. neuartiges Empfangsgerät jedoch
kein TV-Gerät.

Die SAT-Schüssel hängt schon etwas länger als sie tatsächlich genutzt
wird, wird aber mit der entstandenen Empfangsbereistschaft sofort
angemeldet.

Dem GEZ Herrn der nun vor derTür steht und Einlass in die Wohnung
möchte wird erklärt, dass er keinen Anspruch darauf hat und bereits
eine Anmeldungung des einzigen im Haushalt befindlichen Gerätes
vorliegt, nämlich des neuartigen Empfangsgerätes, in diesem Fall ein
internetfähiger Rechner der über die SAT-Schüssel am Balkon einen DSL
Zugang hat.

Meine Frage ist nun stehe „ICH“ in der Nachweispflicht, dass die
Schüssel „meinen“ DSL Zugang darstellt und wenn ja muss „ich“
nachweisen können, z.B. über Vertragsunterlagen o.ä. dass ich und
seit wann „ich“ diesen Zugang besitze. Muss „ich“ nachweisen können,
dass die Schüssel nicht doch in einen Receiver und TV endet. Kann
„ich“ über den Internetzugang ruhigen Gewissens Fernsheprgramme auf
„meinem“ rechner empfangen ohne dass, ein TV Gerät im Haushalt
angemeldet wird?

Solltet ihr in der LAge sein mir auf meine Fragen auch die entsprechenden
Rechtsgrundlagen zu nennen, würde mich das ebenfalls sehr freuen.

Vielen Dank im voraus
MfG

es geht um das leidige Thema GEZ.

Trotzdem Hallo,

Beurteilt doch bitte mal rechtlich folgenden hypothetischen
Sachverhalt.

An einem Balkon eines Mehrparteienhauses ist eine Sat-Schüssel
angebracht.

Bei der GEZ angemeldet wird ein sog. neuartiges Empfangsgerät
jedoch
kein TV-Gerät.

Die SAT-Schüssel hängt schon etwas länger als sie tatsächlich
genutzt
wird, wird aber mit der entstandenen Empfangsbereistschaft
sofort
angemeldet.

Dem GEZ Herrn der nun vor derTür steht und Einlass in die
Wohnung
möchte wird erklärt, dass er keinen Anspruch darauf hat und
bereits
eine Anmeldungung des einzigen im Haushalt befindlichen
Gerätes
vorliegt, nämlich des neuartigen Empfangsgerätes, in diesem
Fall ein
internetfähiger Rechner der über die SAT-Schüssel am Balkon
einen DSL
Zugang hat.

Meine Frage ist nun stehe „ICH“ in der Nachweispflicht, dass
die
Schüssel „meinen“ DSL Zugang darstellt und wenn ja muss „ich“
nachweisen können, z.B. über Vertragsunterlagen o.ä. dass ich
und
seit wann „ich“ diesen Zugang besitze. Muss „ich“ nachweisen
können,
dass die Schüssel nicht doch in einen Receiver und TV endet.
Kann
„ich“ über den Internetzugang ruhigen Gewissens
Fernsheprgramme auf
„meinem“ rechner empfangen ohne dass, ein TV Gerät im Haushalt
angemeldet wird?

ich kann mir sehr gut vorstellen dass der GEZ Mann stutzig ist wenn er auf nem Balkon ne Schüssel sieht aber keine Anmeldung für Fernseher hat.
Dessen undgeachtet es ist immer der in der Beweispflicht, der Fordert bzw behauptet.

Solltet ihr in der LAge sein mir auf meine Fragen auch die
entsprechenden
Rechtsgrundlagen zu nennen, würde mich das ebenfalls sehr
freuen.

Vielen Dank im voraus
MfG

Grüße

Hallo,

wer ein Rundfunk- oder Fernsehgerät besitzt, ist verpflichtet, es auch anzumelden. Es besteht aber keine Pflicht, sich mit dem GEZ-Mann zu unterhalten oder gar, ihn in die Wohnung zu lassen. Ganz im Gegenteil, das beste, was man machen kann, ist, ihm schon gleich bei seinem ersten Besuch Hausverbot zu erteilen. Dann darf er nämlich nie wieder kommen. Was er sich denkt, wenn er irgendwelche Schüsseln sieht, ist sein Problem.

Interessante Links dazu:
www.wir-alle-gegen-gez.de
www.gez-abschaffen.de
http://www.kanzlei-hoenig.info/verteidigung-gegen-ge…

Gruß Ebi

Hallo,

Moin moin,

wer ein Rundfunk- oder Fernsehgerät besitzt, ist verpflichtet,
es auch anzumelden. Es besteht aber keine Pflicht, sich mit
dem GEZ-Mann zu unterhalten oder gar, ihn in die Wohnung zu
lassen. Ganz im Gegenteil, das beste, was man machen kann,
ist, ihm schon gleich bei seinem ersten Besuch Hausverbot zu
erteilen. Dann darf er nämlich nie wieder kommen. Was er sich
denkt, wenn er irgendwelche Schüsseln sieht, ist sein Problem.

wenn ich mich nicht täusche kommt man mit dem Hausvebrot nicht weit. Es ist ähnlich wie einem Schornsteinfeger eins zu erteilen. Sollte er dagegen vor den Kadi gehen wird es sofort kassiert.

Interessante Links dazu:
www.wir-alle-gegen-gez.de
www.gez-abschaffen.de
http://www.kanzlei-hoenig.info/verteidigung-gegen-ge…

Gruß Ebi

Grüße