Enkel zur Bestattungskostenübernahme verpflichtet?

Guten Tag,

Meine Frage ist ob man als Enkel zur Kostebübernahme von Bestattungskosten verpflichtet ist auch wenn die Kinder der Verstorbenen noch leben?

Meine Frage ist ob man als Enkel zur Kostebübernahme von
Bestattungskosten verpflichtet ist auch wenn die Kinder der
Verstorbenen noch leben?

Hmm, also § 1968 BGB verpflichtet erst mal die Erben, die Kosten der Bestattung zu übernehmen, was gemeinhin erst mal die direkten Nachkömmlinge sind, also die Kinder. Wird das Erbe ausgeschlagen, kommen entsprechend die nächsten Erben etc. an die Reihe. Ist kein Erbe da, sind allgemein unterhaltspflichtige Verwandte gefordert. Ob das auch Enkel sind - öh, keine Ahnung, vielleicht weiß jemand mehr, aber davor kämen wohl erst mal die Kinder dran, wobei es zumutbar sein muss (§ 74 SGB XII), ggf. kann man beim Sozialamt dafür Hilfe beantragen.

Was hat denn Erbausschlagung mit der Übernahme der Bestattungskosten zu tun ?
Wenn die Geschwister, Eltern finanziell nicht in der Lage sind, muss halt der Enkel ran.

cu

einiges, da die erben die kosten erstmal zahlen müssen…

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Was hat denn Erbausschlagung mit der Übernahme der
Bestattungskosten zu tun ?

Sehr viel, denn wer erbt, muss die Beerdigung zahlen. Und da ja irgendwer erben muss - sofern etwas zu vererben ist - gibt es ergo auch jemanden, der erst mal verpflichtet ist - und sei es letzlich der Staat (§ 1936 BGB). Gibt es kein Erbe, kommen die Versorgungspflichtigen dran (§ 1615 Abs. 2 BGB). Nach Generationenvertragsmodell sind aber Abkömmlinge nur bedingt versorgungspflichtig*, aber ob die Einschränkungen (BGH XII ZR 67/00) auch bei Bestattungskosten gelten - keine Ahnung, ich vermute aber eher nicht, die Kinder oder Enkel müßten also zahlen, sofern sie überhaupt versorgungspflichtig gewesen wären (auch abhängig vom Einkommen).

*Das Wort „versorgungspflichtig“ kennt Firefox nicht und bietet als Rechtschreibkorrektur „entsorgungspflichtig“ an… nun ja… wie passend zum Thema… :smiley: