Vereinsrecht: Vorstands-Wahl mit Stimmen 'Toter'

Hallo WWW’ler,

heir mal ein unglaublicher fiktiver Fall :wink::

Ein eingetragenen (Fußball-)Verein ist in 2 „Lager“ gespalten: Die eine Seite ist für den Vorstand, die andere Seite ist nicht so angetan von ihm.
Nun kommt es bei der Jahreshauptversammlung zu Neuwahlen. Der Wahlausschuss besteht ausschließlich aus Anhängern des bisherigen Vorstandes. Da dieser wieder 1. Vorstand werden möchte und somit mehr Stimmen wie sein Gegenkandidat benötigt, lässt er die Stimmen von in letzter Zeit verstorbenen Mitgliedern (die zum Zeitpunkt der Wahl bereits tot waren) für sich zählen, weil er weiß dass 50% des Vereins gegen ihn stimmen werden. Der Wahlausschuss akzeptiert dies einfach (Ihnen kommt der neue-alte Vorstand ja gerade recht).

Was kann hier seitens der Mitglieder gegen den Vorstand / Wahlausschuss rechtlich unternommen werden?
Ein Wechsel des halben Vereins in einen anderen Verein ist aus div. Gründen nicht möglich.

Vielen Dank schomal :wink:
maddin5000

Hallo,

heir mal ein unglaublicher fiktiver Fall :wink::

bisherigen Vorstandes. Da dieser wieder 1. Vorstand werden
möchte und somit mehr Stimmen wie sein Gegenkandidat benötigt,
lässt er die Stimmen von in letzter Zeit verstorbenen
Mitgliedern (die zum Zeitpunkt der Wahl bereits tot waren) für
sich zählen, weil er weiß dass 50% des Vereins gegen ihn
stimmen werden. Der Wahlausschuss akzeptiert dies einfach
(Ihnen kommt der neue-alte Vorstand ja gerade recht).

Was kann hier seitens der Mitglieder gegen den Vorstand /
Wahlausschuss rechtlich unternommen werden?

Hier hilft ein Blick in die Satzung.

Eine Mitgliedschaft endet sicherlich spätestens mit dem Tode.

Zahlen die toten Mitglieder denn noch Beiträge und sind stimmberechtigt?:wink:
Wie haben sie sich denn zur Wahl geäußert und persönlich abgestimmt?;-

Ein absurder Vorgang.

Eine solche „Wahl“ und Beschlußfassung könntest Du gerichtlich anfechten.

Beantragt doch satzungsgemäß eine Außerordentliche Mitgliederversammlung (wenn ihr mehr als z.B. 25% der Mitglieder seid), wählt den Wahlausschuß ab, löst den alten Vorstand ab und wählt einen neuen Vorstand.

Gruß:
Manni