Zu helle Taschenlampe?

Guten tag,

ich habe gestern im TV eine taschenlampe aus china gesehen, mit der mann ein spiegelei genießbar machen konnte. diese lampe strahlte mit einer 100 Watt birne, die selbst für autos zu hell ist. Darf ich diese lampe besitzen oder benutzen?

guseman

Du meinst die Laser Torch mit 4100 lumen?
oder eine andere?

Was sollte dagegen sprechen?

Mir is das SchGVZHelTaschl (Schutzgesetz vor zu hellen Taschenlampen) zumindest nicht bekannt… Aber man könnte es auf EU-Basis vorschlagen, die machen das bestimmt ^^

Du solltest damit nach Möglichkeit jedoch keine Menschen „genießbar“ machen :wink:

Guten tag,

ich habe gestern im TV eine taschenlampe aus china gesehen,
mit der mann ein spiegelei genießbar machen konnte. diese
lampe strahlte mit einer 100 Watt birne, die selbst für autos
zu hell ist. Darf ich diese lampe besitzen oder benutzen?

Vermutlich beides. Nur nicht verkaufen… ^^

Naja, rein rechtlich dürfte eine solche Taschenlampe nicht gerade als Waffe gedeutet werden. Das heißt aber nicht, daß man nun bedenkenlos andere Leute blenden darf, das könnte bis zu schwerer Körperverletzung gehen. Ob fahrlässig oder nicht, wäre wohl Interpretationssache des Richters.
Beim Handel müßte das Geräte in der EU ein Prüfzeichen bekommen - was, wenn die Angaben so stimmen, schwer sein dürfte, oder es wandert in den Bereich laserähnliche Geräte (EN 60825-1 3A/3B), deren Anwendung bestimmten Regeln unterliegt (GUV-V B2, http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/rege…). Kinder dürften so eine „Taschenlampe“ also gar nicht in die Hände bekommen, man könnte das mit zu starken Laserpointern vergleichen.

Leider verboten

ich habe gestern im TV eine taschenlampe aus china gesehen,
mit der mann ein spiegelei genießbar machen konnte. diese
lampe strahlte mit einer 100 Watt birne, die selbst für autos
zu hell ist. Darf ich diese lampe besitzen oder benutzen?

Eine Taschenlampe, die mit einer 100 Watt-Glühbirne ein Spiegelei brät, ist nach den Hauptsätzen der Thermodynamik verboten.

Da gibt’s leider keine Ausnahme, auch nicht für Nichtphysiker.

IANAL

Hallo,

Eine Taschenlampe, die mit einer 100 Watt-Glühbirne ein
Spiegelei brät, ist nach den Hauptsätzen der Thermodynamik
verboten.

Da gibt’s leider keine Ausnahme, auch nicht für Nichtphysiker.

Also die 100 Watt beziehen sich wohl nur auf den eingebauten Lampentyp. Aber mach dir selber ein Bild.

http://www.wickedlasers.com/lasers/Wicked_Lights-74-…

Gruß

Stefan

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Ob die EU das durchgehen läßt? Erst mal muß ja noch geprüft werden, ob die Glühbirnen der neuen Verordnung entspricht, die ja soooooo furchtbar wichtig ist momentan, weil es gerade gar keine andere Probleme in der Welt gibt als matte Glühbirnen. Aber selbst für Taschenlampen bekommen die noch ein Gesetz auf die Beine :smiley:

ja, genau die mein ich.