Kann es in Deutschland ein „herrenloses“ Grundstück geben, also ein Grundstück, das faktisch keinen Eigentümer hat? Z.B. durch Löschung einer Kapitalgesellschaft, die zuvor Eigentümerin war? Oder ist das per se ausgeschlossen, da z.B. bei nicht natürlichen Personen immer für den Fall der Löschung / Auflösung bereits eine Nachfolgeregelung eingetragen werden muß?
ja, so ein Grundstück haben wir um unser Haus herum.
Der frühere Bauträger unserer Wohnanlage hat vor ca. 20 Jahren Konkurs angemeldet und seitdem ist der Garten um unser Haus herum Niemandsland. Die Stadt hat schon mehrmals versucht, diesen Grund an uns als Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage zu verkaufen, doch wir wollten nicht. Denn so können wir den Garten, der sich äußerlich in nichts von den anderen Gärten in der Nachbarschaft unterscheidet, auch nutzen, ohne den Kaufpreis und die Grundsteuer zu zahlen.
Der frühere Bauträger unserer Wohnanlage hat vor ca. 20 Jahren
Konkurs angemeldet und seitdem ist der Garten um unser Haus
herum Niemandsland. Die Stadt hat schon mehrmals versucht,
diesen Grund an uns als Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage
zu verkaufen,
wenn die Stadt das Grundstück verkaufen will, sollte sie dann nicht auch Eigentümerin sein? Und wenn dem dann so wäre, wäre das Grundstück dann herrenlos?
in Zeiten flächendeckender Grundbücher kann man sich das kaum vorstellen. Allerdings sind mir zwei kuriose Fälle bekannt:
Nach einem Hochwasser hatte sich mitten im Rhein eine Insel gebildet, die besetzt wurden und für die das Eigentum reklamiert wurde. Allerdings ging das nur bis der Bagger kam und die Insel wieder verschwand.
In den Sechzigern gab es einmal in Berlin ein Grundstück, das bei der Grenzziehung der Besatzungszonen übersehen wurde und weder bei der DDR noch der BRD auftauchte. Dieses Grundstück wurde bereits seit der letzten Jahrhundertwende von einer alten Dame bewohnt. Da ging es darum ob diese das Grundstück noch nach EGBGB ersessen hat. Leider weiss ich nicht wie das damalss ausging.
ja, so ein Grundstück haben wir um unser Haus herum.
Der frühere Bauträger unserer Wohnanlage hat vor ca. 20 Jahren Konkurs angemeldet und seitdem ist der Garten um
unser Haus herum Niemandsland. Die Stadt hat schon
mehrmals versucht, diesen Grund an uns als
Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage
Euch gehört „die Wohnanlage“? Was genau ist die Wohnanlage und wie ist das geregelt, falls das Grundstück von eienm Dritten erworben wird?
zu verkaufen, doch wir wollten nicht.
Dann ist also die Stadt momentan Eigentümer des Grundstücks?
Also die Frage dürfte eher theoretischer Natur sein. In Deutschland ist die Erdoberfläche im wesentlichen katastermäßig erfasst. Es dürfte daher nur wenige Flächen geben, für die es keinen Grundbucheintrag gibt. Normalerweise lässt sich dem Grundbuch dann auch der Eigentümer entnehmen. Mal abgesehen von den Fällen, in denen die katastermäßige Erfassung der Flächen fehlerhaft war oder in den besonderen Fällen, dass kein Anlass für die Bildung einer Grundbucheintragung vorhanden war (eher selten), gibt es eigentlich nicht das Problem der Herrenlosigkeit. Häufiger ist es allerdings, dass der Eigentümer eines Grundstücks sich nicht so ohne weiteres feststellen lässt. Und darauf scheint ihre Frage hinzuzielen. Wenn etwa eine Gesellschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, diese aber gelöscht ist, dann heisst dies aber noch nicht, dass das Grundstück herrenlos wäre. Dies gilt ja auch nicht für die anderen Sachen, die im Eigentum der Gesellschaft standen. Je nach Art der Gesellschaft steht dieses Eigentum dann vielmehr einem anderen zu. Ob dies die Gesellschafter oder ein Dritter ist, hängt von der Gesellschaft ab.