Urheberrecht - und wie man es aushebeln kann?

Gemeinde, in Anzeigen und Auktionen sollen Bücher und andere Druckmedien beschrieben werden. Welche Möglichkeiten gibt es, die Druckmedien sinnvoll zu beschreiben (Wiedergabe von Klappentext, Inhaltsverzeichnis und allgemeinem Nutzen), ohne aber Urheberrechte und Copyright zu verletzen. Dazu ist festzustellen, dass alle Druckmedien auf Webseiten der ausgebenden Unternehmen und von Instituten bereits öffentlich und frei zugänglich als PDF-Dokumente zum Download angeboten werden (kostenlos) und dort das gesamte Werk veröffentlicht ist. In den gedruckten Versionen steht oftmals kein Copyright-Hinweis oder aber es steht dort etwas wie „Alle Rechte vorbehalten“, „Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichung, Speicherung und Bearbeitung in elektronischen Medien ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar“. Gelten die Rechte dann auch und sprechen gegen einen Verkauf, obwohl doch dem Empfänger der (kostenlosen) Medien das Eigentum übertragen wurde? Ist wenigstens die Nennung von Titel, Inhalt, Seitenzahl und ggf. Nutzen erlaubt? Welche Art Zustimmung muss das abgebende Unternehmen geben, damit es nicht hinterher ein Abmahnung anstossen kann?

Frohes - M

Hallo!

Gemeinde, in Anzeigen und Auktionen sollen Bücher und andere
Druckmedien beschrieben werden. Welche Möglichkeiten gibt es,
die Druckmedien sinnvoll zu beschreiben (Wiedergabe von
Klappentext, Inhaltsverzeichnis und allgemeinem Nutzen), ohne
aber Urheberrechte und Copyright zu verletzen.

Zitate sind (bedingt) erlaubt: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_im_deutsch…

Gelten die Rechte dann auch und sprechen gegen
einen Verkauf, obwohl doch dem Empfänger der (kostenlosen)
Medien das Eigentum übertragen wurde?

Wer ein Buch kaufst, hat auch das Eigentum an dem Buch, aber noch lange kein Recht, es nachzudrucken. Eigentumsrecht und Nachdruckrecht ist nicht das gleiche. Ausnahme sind Zitate, siehe oben.

Grüße

Andreas

Hallo!

Welche Möglichkeiten gibt es,
die Druckmedien sinnvoll zu beschreiben (Wiedergabe von
Klappentext, Inhaltsverzeichnis und allgemeinem Nutzen), ohne
aber Urheberrechte und Copyright zu verletzen.

Man setzt sich hin und verfasst einen eigenen Text. Dabei kann man natürlich den Klappentext zitieren und auch auf alle Informationen zurückgreifen, aber es muß erkennbar etwas eigenes sein.

Dazu ist
festzustellen, dass alle Druckmedien auf Webseiten der
ausgebenden Unternehmen und von Instituten bereits öffentlich
und frei zugänglich als PDF-Dokumente zum Download angeboten
werden (kostenlos) und dort das gesamte Werk veröffentlicht
ist.

Spielt keine Rolle - es ist trotzdem nicht möglich, diese Texte ohne Erlaubnis zu kopieren.

In den gedruckten Versionen steht oftmals kein
Copyright-Hinweis

Den es im deutschen Recht nicht gibt - das Urheberecht besteht unabhängig von jedem Copyright-Hinweis.

oder aber es steht dort etwas wie „Alle
Rechte vorbehalten“, „Vervielfältigung, Übersetzung,
Veröffentlichung, Speicherung und Bearbeitung in
elektronischen Medien ist ohne Zustimmung unzulässig und
strafbar“.

Das ist wohl eindeutig, oder? Und ja: Das gilt.

obwohl doch dem Empfänger der (kostenlosen)
Medien das Eigentum übertragen wurde?

Wie Andreas schon sagte: Wenn Du ein Buch kaufst, darfst Du’s deswegen noch langwe nicht nachdrucken. Hier ist das genauso.

Ist wenigstens die
Nennung von Titel, Inhalt, Seitenzahl und ggf. Nutzen :erlaubt?

Ja, das ist sicher möglich.

Welche Art Zustimmung muss das abgebende Unternehmen geben,
damit es nicht hinterher ein Abmahnung anstossen kann?

Wenn ihr komplette Texte übernehmen wollt: Am besten eine schriftliche Übertragung der einfachen Nutzungsrechte, ausgestellt vom Urheber.

Gruß,
Max