Gemeinde, in Anzeigen und Auktionen sollen Bücher und andere Druckmedien beschrieben werden. Welche Möglichkeiten gibt es, die Druckmedien sinnvoll zu beschreiben (Wiedergabe von Klappentext, Inhaltsverzeichnis und allgemeinem Nutzen), ohne aber Urheberrechte und Copyright zu verletzen. Dazu ist festzustellen, dass alle Druckmedien auf Webseiten der ausgebenden Unternehmen und von Instituten bereits öffentlich und frei zugänglich als PDF-Dokumente zum Download angeboten werden (kostenlos) und dort das gesamte Werk veröffentlicht ist. In den gedruckten Versionen steht oftmals kein Copyright-Hinweis oder aber es steht dort etwas wie „Alle Rechte vorbehalten“, „Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichung, Speicherung und Bearbeitung in elektronischen Medien ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar“. Gelten die Rechte dann auch und sprechen gegen einen Verkauf, obwohl doch dem Empfänger der (kostenlosen) Medien das Eigentum übertragen wurde? Ist wenigstens die Nennung von Titel, Inhalt, Seitenzahl und ggf. Nutzen erlaubt? Welche Art Zustimmung muss das abgebende Unternehmen geben, damit es nicht hinterher ein Abmahnung anstossen kann?
Frohes - M