Hallo,
hier geht es um einen recht verzwickten Fall der im Untericht bei uns aufgeworfen wurde.
Mann hat ein Kind welches 10 Jahre alt war, adotiert mit der Zustimmung des leiblichen Vaters. Als das Kind 16 war wurde die Ehe geschieden.
Mit 18 zog das Kind von der Mutter dann zu seinem leiblichen Vater. Der Adoptivvater hat bis zum 18. Geburtstag unterhalt gezahlt.
Seit dem nicht mehr. Nun, das Kind ist 20 Jahre alt und will nun wieder Unterhalt vom Adoptivvater haben, da es noch immer zum Gymnasium geht und obwohl es bei seinem leiblichen Vater wohnt.
Steht dem Kind was zu? Wer muss was zahlen? Gibt es vergleichbare Urteile?
Tschüß GG
Hi, das Kind wurde adoptiert u. hat damit alle Rechte u. Pflichten eines leiblichen Kindes angenommen. Damit einhergehend sind alle Rechte u. Pflichten d. leiblichen Eltern, hier d. Vaters, erloschen.
Der Adoptionsvater wird also weiterhin den Unterhalt zahlen müssen.
MfG ramses90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn man ein Kind adoptiert, egal ob Stiefelternadoption oder „normale“ Adoption nimmt man das Kind an, als wäre es das eigene Kind. Mit allen Rechten und Pflichten natürlich. Das sollte eigentlich beim Adoptionsvorgang erklärt worden sein.
Nun zurück zum Unterhalt: das Kind ist volljährig und ab diesem Zeit hat es Anspruch auf Unterhalt gegenüber Vater (in diesem Fall Adoptionsvater) UND Mutter.
Der (Adoptions-)Vater sollte daher das Kind auffordern, dass es die Einkommensnachweise der Mutter vorlegt, damit der Unterhaltsanteil des (Adoptions-)Vaters errechnet werden kann.
Gruß
Ingrid
Hallo, das ist auch gültig, wenn das Kind wieder bei seinem leiblichen Vater immer lebt?
mfg GA
Hallo,
wo das Kind wohnt spielt hier keine Rolle. Ob bei Oma, in einer WG, eigenen Wohnung, bei einer Freundin oder wie hier beim biologischen Vater.
Der Adoptivvater hat das Kind als sein eigenes angenommen, dadurch ist er unterhaltspflichtig. Er ist jetzt der alleinige verwandte Vater mit dem Kind.
Rein juristisch ist das Kind mit dem biologischen Vater nicht mehr verwandt. Das juristische Verwandtschaftsverhältnis ist nur noch mit der Mutter und dem Stiefvater (und deren beider gesamter Verwandtschaft) vorhanden.
Das Kind hat nur noch gegenüber der Mutter und dem Adoptivvater Unterhalts- und Erbansprüche. Der biologische Vater ist außen vor und für nichts mehr zuständig.
Dies alles sollte man bei einer Adoption wissen. Normalerweise wird man auch vom Notar, Jugendamt und Gericht entsprechend informiert.
Gruß
Ingrid