Hallo,
ich möchte gerne wissen ob es erlaubt ist, eine Firma nach einem Fluss zu benennen. Beispielsweise Donau IT Services, oder Mosel Consulting etc. (mal davon abgesehen dass bei Selbstständigen der Volle Name hintendran gesetzt werden muss). Dies würde sich in meinem Fall anbieten, da am Firmensitz ein kleiner Fluss fließt und somit auch die Regionsnähe angesprochen wird.
Gibt es hierbei rechtliche Beschränkungen?
Vielen Dank.
Gibt es hierbei rechtliche Beschränkungen?
Ich wüßte nicht, welcher Art. Ein „Anrecht“ auf einen eigenen Namen können nur natürliche Personen haben oder z.B. Aufgrund von Markenrechten eine Firma. Ein Baum, ein Stein, ein Fluss ist aber keine Person, kann also nicht gegen Benutzung seines Namens resp. Bezeichnung klagen.
Ebenso geschützt sind in Grenzen öffentliche Einrichtungen staatlicher Natur, also alles, was z.B. mit Ministerien und Ämtern zusammenhängt, man darf sich nicht einfach „Bundesministeriem des Innern“ nennen, gleiches gilt für Gemeinde, Städte, Kreise usw. Einer privaten Firma den Namen „Stadt Heidelberg“ zu geben ist also nicht möglich, es spricht aber nichts dagegen, sein Autohaus „Superschlitten Heidelberg oHG“ zu nennen, solche Bezeichnungen gibt es ja wie Sand am Meer.
Flußnamen tragen ja schon z.B. einige private oder öffentlich-rechtliche Firmen wie Rhein-Main-Verkehrsverbund (eine GmbH) oder Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (gehört der Bahn) etc., man sollte aber darauf achten, daß man nicht eine markenrechtlich geschützte Bezeichnung erwischt.
Hallo,
ich habe aber mal gelernt, dass wenn man sich z. B. Autohaus Kleinkleckersdorf oder Kleinkleckersdorfer Modehandel nennt, das größte Autohaus bzw. Modehandel in Kleinkleckersdorf sein muss.
Bin aber nicht sicher
Gruß
Ingrid
ich habe aber mal gelernt, dass wenn man sich z. B. Autohaus
Kleinkleckersdorf oder Kleinkleckersdorfer Modehandel nennt,
das größte Autohaus bzw. Modehandel in Kleinkleckersdorf sein
muss.
Würde mich nicht wundern, wäre dann wohl Abteilung Wettbewerbsrecht, ein Konkurrent müßte also denn dagegen klagen. Und im Wettberwerbsrecht ist eh alles möglich… ^^
Tja,
meine kaufmännische Ausbildung war vor 40 Jahren, es könnte sich ja inzwischen was geändert haben.
Ob ein Konkurrent klagen muss, weiß ich auch nicht (mehr genau). Theoretisch wäre es möglich, dass der Gewerbeschein verweigert wird, wenn der Name irreführend ist.
Allerdings würde ich, wenn ich vor dem Problem stände, ob ich mein „Unternehmen“ Neustadter Hausmeisterservice Müller nennen kann, einfach bei der Industrie und Handelskammer nachfragen. Mehr als es nicht wissen, kann es die IHK auch nicht.
Es wäre ja noch möglich, dass man mit dem Namen einem Großkonzern in die Wege kommt. Kann theoretisch sogar passieren, wenn man (nur) seinen eigenen Namen nimmt. Beispiel wäre Müller-Milch bzw. Milch-Müller für ein Milchgeschäft (was es heutzutage ja eh nicht mehr gibt) oder Elektro-Siemens (falls man Siemens heißt) oder Radio-Grundig usw.
Verwechslungen mit überregional tätigen Unternehmen sollte man tunlichst ausschließen. Abmahnungen sind teuer und neue Leuchtreklame und Briefpapiere usw. auch nicht gerade billig.
Gruß
Ingrid