Haftbefehl bei Schulden

Wenn ein Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner besteht und der Gerichtsvollzieher vergeblich verscuht hat den Schuldner anzutrefefn.

Der Gläubiger bereits einen Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung erwirkt hat, wie sieht es dann mit der Polizei aus. Wir der Schuldner bei eine routinemäßigen Polizeikontrolle von der Polizei festgenommen?

Guten Tag,

Nein, nach der ZPO ist der Gerichtsvollzieher dafür zuständig dich festzunehmen, nicht die Polizei. Schulden sind eine Zivilrechtliche Sache, und dementsprechend wird dich die Polizei nicht festnehmen und du bist auch nicht irgendwo mit einem Haftbefehl gesucht. Allerdings kann dich der Gerichtsvollzieher, auch zusammen mit der Polizei „abholen“, im Rahmen der Amtshilfe. Ob das allerdings geschieht ist die andere Sache und von Fall zu Fall anders…

Grundsätzlich also NEIN, du wirst bei einer Kontrolle nicht festgenommen.

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Ich wollte nur noch klarstellen, das es hier nicht um meine Person geht :wink:

Ich wollte nur noch klarstellen, das es hier nicht um meine
Person geht :wink:

Ist das hier bei www nicht immer so *grins*

Schönen Sonntag noch…

Denkzettel

Hallo!

Das darfst Du den Usern hier nicht übel nehmen, viele können sich einfach nciht vorstellen, dass man einfach nur mal etwas wissen will ohne persönliche Betroffenheit.

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