Forderung GEZ korrekt?

Hallo!

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

  • Ummeldung am 30.08.2005 bei der GEZ auf neuen Teilnehmer (A), aber anders lautenden Bankkontoinhabers (B) zum 01.10.2005. (Eigentlich sollte dieses Teilnehmerkonto für den Bankkontoinhaber geführt werden) Wohnadresse blieb konstant.
  • GEZ-Mitteilung vom 05.10.2005, dass B als Teilnehmer geführt wird.
  • Februar 2006 Veränderung der Wohnverhältnisse zwischen A und B. Räumliche Trennung der beiden Parteien.
  • Mai 2008 werden GEZ-Gebühren doppelt von Bankkonto B abgezogen. Nach Einschaltung eines GEZ-Beraters © hat B ein neues Teilnehmerkonto eröffnet und die doppelt gezahlten Gebühren (allerdings vom ersten Bankkonto) rückerstattet bekommen. Das alte Teilnehmerkonto wurde allerdings nicht gekündigt, aufgrund einer mündlichen Aussage von C, dass mit der Neueröffnung die Sache erledigt wäre.
  • Februar 2009 fordert die GEZ die offenen Gebühren ab Juli 2008 von A, mit dem Verweis dass das „alte“ Teilnehmerkonto auf ihm laufe und nie gekündigt wurde. Allerdings teilte die GEZ nie mit, dass sich die vom 05.10.2005 bestätigte Kontozuordnung bei der GEZ geändert hat.

Müssen diese Gebühren tatsächlich bezahlt werden oder ist die Forderung nicht rechtens? Wer weiss Rat?

Vielen Dank und Gruß
Lutker

Hallo,
ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wer nun wann welches Konto hatte und was warum abgebucht wurde. Aber ob die Gebühren gezahlt werden müssen oder nicht, hängt ja auch gar nicht vom Konto und dessen Inhaber ab, sondern ausschließlich davon, ob ein anmeldepflichtiges Gerät vorhanden ist. Und das geht aus dem ganzen Text leider gar nicht hervor - zumindest habe ich es nicht gefunden.
Gruß
loderunner (ianal)

Ist halt leider ein sehr komplexer Ablauf und von der Beschreibung her sehr schwierig transparent zu verfassen.

Es sind immer gebührenpflichtige Geräte vorhanden gewesen für die allerdings auch bezahlt wurde. Das angemeldete Gerät muß allerdings gemäß GEZ auch dem Teilnehmer zugeordnet sein und nicht irgendeinem Wohnort.

Die Frage die sich mir halt stellt ist, kann die GEZ die Zuornung der Konten nach Lust und Laune abändern ohne zu informieren?

Vielen Dank für die Hilfe!

Gruß
Lutker

Hallo,

Ist halt leider ein sehr komplexer Ablauf und von der
Beschreibung her sehr schwierig transparent zu verfassen.

man könnte für den Anfang einfach alles weglassen, was nicht zum eigentlichen Thema gehört. Vielleicht antwortet dann ja auch jemand, der wirklich kompetent ist.

Es sind immer gebührenpflichtige Geräte vorhanden gewesen für
die allerdings auch bezahlt wurde. Das angemeldete Gerät muß
allerdings gemäß GEZ auch dem Teilnehmer zugeordnet sein und
nicht irgendeinem Wohnort.

Nicht ganz. Wenn ein Ehepaar zwei Wohnungen besitzt, könnte das schon eine Rolle spielen.

Die Frage die sich mir halt stellt ist, kann die GEZ die
Zuornung der Konten nach Lust und Laune abändern ohne zu
informieren?

Das ist jetzt aber nicht wirklich Deine Frage, oder? Denn das ist doch wohl offensichtlich nicht möglich - sonst könnte doch jede Versicherungsgesellschaft die Beiträge auch mal vom Konto des Nachbarn abbuchen.
Und natürlich hast Du zunächst etwas ganz anderes gefragt.
Gruß
loderunner (ianal)