Hallo,
mal angenommen man macht ein europäisches Mahnverfahren, bekommt recht hat aber den Ersatz der Verfahrenskosten nicht beantragt. Kann man die sich noch irgendwie vom Unterlegenen einfordern?
mfg
Hallo,
mal angenommen man macht ein europäisches Mahnverfahren, bekommt recht hat aber den Ersatz der Verfahrenskosten nicht beantragt. Kann man die sich noch irgendwie vom Unterlegenen einfordern?
mfg
Hallo!
Wenn das Verfahren in Deutschland eingeleitet worden ist, entscheidet das Gericht über die Kosten von Amts wegen ohne Antrag. In einem anderen Land, wo andere Gesetze gelten, kann es bedeuten: Pech gehabt.
Aber immerhin Anwaltskosten gespart…
danke für die fixe antwort, das war in österreich
hab ich das recht, von der unterlegenen partei über andere wege die gerichtskosten zu fordern? und wenn er nicht zahlt nochmal einen mahnverfahren durchziehen?
mfg
Hallo!
Der Alptraum der Rechtsanwälte:wink:) Nach österreichischer ZPO gilt: wenn Kosten nicht verzeichnet wurden, geht der Kostenersatzanspruch verloren. Fehlt ein Kostenverzeichnis gibt es keine Möglichkeit, diese nachträglich zu fordern.
Gruß
Tom