Zeit zwischen Angebot und Arbeitsbeginn

Guten Tag,

sollte ich einer Firma einen Auftrag geben, um Dinge an einer Immobilie instandzusetzen, wieviel Zeit darf dann zwischen Angebotsannahme und Baubeginn liegen, wenn Die Firma das Angebot angenommen hätte?

Hätte man rechtlichen Ansprüche, wenn durch den Nichtbeginn der Bauarbeiten der Schaden an der Immobilie größer wird?

Wie verhält es sich, wenn die Firma den Beginn der Arbeiten mehrfach zugesichert, aber dann immer wieder verschoben hätte?
Ist das Recht auf meiner Seite?

Wo sind solche Dinge in den Gesetzen geregelt?

Danke für Antworten
Hydra122

Hallo,

sollte ich einer Firma einen Auftrag geben, um Dinge an einer
Immobilie instandzusetzen, wieviel Zeit darf dann zwischen
Angebotsannahme und Baubeginn liegen, wenn Die Firma das
Angebot angenommen hätte?

Kommt darauf an, auf die Vereinbarungen und z.B. Lieferzeiten für bestimmte Materialien. Üblicherweise vereinbart man die Ausführungsfristen (Beginn und Fertigstellung) im Vorfeld, spätestens zur Vergabeverhandlung, dies ist für beide Seiten wichtig.

Hätte man rechtlichen Ansprüche, wenn durch den Nichtbeginn
der Bauarbeiten der Schaden an der Immobilie größer wird?

Mmmmhhh, irgendwelche Versäumnisse auf einer der beiden Seiten hinsichtlich Teminvereinbarungen bzw. Nichteinhaltung von Terminen? Sind irgendwelche Termine vertraglich vereinbart?

Wie verhält es sich, wenn die Firma den Beginn der Arbeiten
mehrfach zugesichert, aber dann immer wieder verschoben hätte?
Ist das Recht auf meiner Seite?

Nun, man kann eine Frist und eine Nachfrist unter Androhung der Auftragskündigung setzen. Die Fristen sollten angemessen sein, d.h. in einem realistischen Rahmen zu den zu erbringenden Bauleistungen. Und für die Vergabe an andere Unternehmen sollte rechtzeitig vorgesorgt werden.

Wo sind solche Dinge in den Gesetzen geregelt?

a) Vertrag/Auftrag, dann
b) BGB oder
c) VOB

Gruß
Der Franke

Danke für die Antwort, also kann man den „Vertrag“ nur kündigen und sich eine neue Firma suchen.

Danke trotzdem.

Danke für die Antwort, also kann man den „Vertrag“ nur
kündigen und sich eine neue Firma suchen.

Man kann alternativ immer Frist und Nachfrist mit Androhung der Kündigung und Schadenersatz setzen, auch wenn vorher keine Termine explizit vereinbart waren.