Angehendes erbe verscherbeln?

hallo,
eine frau ist aus gesundheitl. gründen in ein altersheim gezogen- durch schwerwiegende gesundheitl. bedingungen wurde ein gesetzlicher betreuer für die frau eingesetzt- die ist die tochter dieser.
nun geht es darum den haushalt der frau aufzulösen(wozu sie bestellt ist) - und die betreuerin plant diesen in erster linie unter verwandten ( tochter/ sie selbst und den sohn der frau)aufzuteilen. nun exestiert aber ein testament indem es einen alleinerben (enkeltochter der frau) gibt der mit dieser aufteilung nicht einverstanden ist- muss der betreuer nicht erst den alleinerben fragen ob der haushalt aufgeteilt werden darf??
darf sie als betreuerin die sachen überhaupt unentgeltlich weitergeben - da diese irgendwann in der erbmasse fehlen würden-
und kann die alleinerbin bestimmen das die sachen die verteilt werden sollen - auf den pflichtteil der tochter und des sohnes angerechnet werden sollen?
vielen dank im vorraus

Das ist nunmal noch kein Erbe. Also kann die Person noch selbst bestimmen, was mit den Sachen passiert.

darf sie als betreuerin die sachen überhaupt unentgeltlich
weitergeben - da diese irgendwann in der erbmasse fehlen
würden

Weder noch. Zum einen muss eine Betreuerin Im Sinne der betreuten Person handeln - an Erben denkt hier erst mal niemand, die Schenkungen müssen alle von der alten Dame abgesegnet sein. Sofern die Betreute mit den Schenkungen einverstanden ist, wäre das also völlig in Ordnung, die Sachen gehören ihr und sie kann sie verschenken, wem sie will.
Ein Testament ist bis zum Tod nichts anderes als ein bedeutungsloses Blatt Papier mit einem möglichen Willen drauf und wird erst mit dem Tod der Erblasserin „aktiv“. Ändert sich am Testament nichts, kann der Erbe aber nach dem Tod der Dame u.U. einen Pflichtteilergängungsanspruch auf Verschenktes einfordern, nicht aber die verschenkten Sachen selbst.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

Das ist nunmal noch kein Erbe. Also kann die Person noch
selbst bestimmen, was mit den Sachen passiert.

genau, die person selbst kann bestimmen, nicht doch aber der betreuer,oder??
der darf die sachen nur zu geld machen und dies doch aber nur wenn das geld der betreuten knapp wird und sie das für ihren lebensunterhalt braucht (heimplatzmiete ectr.) oder? und darfs doch nicht verschenken. danke

die Schenkungen müssen alle von der alten Dame
abgesegnet sein. Sofern die Betreute mit den Schenkungen
einverstanden ist, wäre das also völlig in Ordnung,

das ist je auch richtig- die alte dame kann aber nichts mehr selbst entscheiden-
nun handelt der betreuer aber zu eigenen gunsten- sie verteilt dinge aus dem haushalt der betreuten- d.h. sie verschenkt es.
( kleines beispiel- die betreute hat ein fahrrad- der betreuer sagte:" das haben wir ihr mal zum geburtstag geschenkt" und hat es mitgenommen)-korrekt wäre doch sie hätte es entweder verkauft oder es selbst gekauft(man müsste sehen welchen wert das rad hat)und das geld hätte sie der alten dame gutschreiben müssen- oder??

sie darf den haushalt doch aber nur entgeltlich auflösen und den erlös daraus auf das konto der betreuten geben oder-

kann der Erbe aber nach dem Tod der Dame u.U. einen Pflichtteilergängungsanspruch auf Verschenktes einfordern

aber wie soll denn nachgewiesen werden was sie alles mitgenommen und verteilt hat-
kann man verlangen , dass der betreuer alles dokumentiert was er an wen unentgeltlich weitergegeben hat um das dann irgendwann als pflichtteilsergänzung anrechnen zu können???

muss eine wohnung aufgelöst werden wenn der betreuten keine kosten dafür entstehen würden und sie finanziell im moment nicht auf den erlös ihres habens angewiesen ist???

Hi,

einem Haushalt auflösen bedeutet in erster Linie, es muss eine Wohnung so geräumt werden das nichts mehr vorhanden ist, die Wohnung und alle Räume leer sind.

Das gibt es drei Kategorien von Hausrat.
Bringt Geld beim verkaufen.
Bringt kein Geld, verschenken.
Kostet Geld beim entsorgen.

Im Idealfall bleibt etwas übrig, was aber schon selten ist, wer will schon Hausrat der über Jahrzehnte alt ist. Verkaufen bringt nicht nur Geld, kostet auch Geld wenn der Aufwand berechnet werden muss. Nur mal, was bringen 500€ Verkaufserlös, wenn deswegen die Wohnung noch ein oder zwei Monate länger gemietet werden muss. Folglich wird der Großteil verschenkt, was auch wieder Kosten bei der Entsorgung spart. Der Rest wandert eben in Container.

Das ist im Endeffekt der Weg wo für jemand der in ein Alters oder Pflegeheim muss der sinnvollste ist. Es wäre ein Fehler vom Betreuer würde er Räume, die jeden Monat Kosten verursachen, anmieten und dort den Hausrat fachgerecht einlagern. Es geht hier um die Interessen der Betreuten, nicht um die Interessen der künftigen Erben. Wenn Angehörige etwas wollen, dann sollten sie sich frühzeitig darum kümmern.

Mal zu den Kosten. Die letzte Haushaltsauflösung die ich gemacht habe, hat im Endeffekt etwa 3000€ gekostet. Und das obwohl sehr viel verschenkt wurde. War zugegeben schon extrem.

Q-Gruß

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Hallo,

das ist je auch richtig- die alte dame kann aber nichts mehr
selbst entscheiden-
nun handelt der betreuer aber zu eigenen gunsten- sie verteilt
dinge aus dem haushalt der betreuten- d.h. sie verschenkt es.
( kleines beispiel- die betreute hat ein fahrrad- der betreuer
sagte:" das haben wir ihr mal zum geburtstag geschenkt" und
hat es mitgenommen)-korrekt wäre doch sie hätte es entweder
verkauft oder es selbst gekauft(man müsste sehen welchen wert
das rad hat)und das geld hätte sie der alten dame gutschreiben
müssen- oder??

sie darf den haushalt doch aber nur entgeltlich auflösen und
den erlös daraus auf das konto der betreuten geben oder-

kann der Erbe aber nach dem Tod der Dame u.U. einen
Pflichtteilergängungsanspruch auf Verschenktes einfordern

aber wie soll denn nachgewiesen werden was sie alles
mitgenommen und verteilt hat-
kann man verlangen , dass der betreuer alles dokumentiert was
er an wen unentgeltlich weitergegeben hat um das dann
irgendwann als pflichtteilsergänzung anrechnen zu können???

muss eine wohnung aufgelöst werden wenn der betreuten keine
kosten dafür entstehen würden und sie finanziell im moment
nicht auf den erlös ihres habens angewiesen ist???

Eine Wohnung (auch Eigentum) verursacht laufende Kosten. Wenn die Betreute nun im Heim lebt und selbst nicht mehr weiß, dass sie da ist, ist wohl nicht mehr anzunehmen, dass sie jemals wieder nach Hause kommt. Also ist es im Interesse der Betreuten, die Wohnung aufzulösen und möglicherweise zu verkaufen oder zu vermieten. Der ganze Krempel wird also weg müssen. Man kann nun natürlich alles zum Verkauf anbieten. Aber wie lange dauert dies, welchen Aufwand verursacht dies? Wird man alles los ? Alles verursacht wieder Kosten. Der Betreuer ist nämlich auch nicht umsonst tätig. Gebrauchte Alltagsgegenstände haben i.d.R. nur noch marginellen Wert. Anders sieht das sicher bei Antiquitäten, teuren Gemälden, Schmuck u.ä. aus.
Es dürfte also (bis auf letztgenannte Dinge) schwierig werden überhaupt nachzuweisen, dass Werte im Vergleich zu den vermiedenen Kosten bzw. erzielten Einnahmen verschenkt worden sind.

Gruß

Hallo,

einfach mal beim zuständigen Vormundschaftsgericht anrufen und fragen.

Gruß
Ingrid

hallo, vielen dank schonmal.
eins wäre da noch- es bestehen keine unterkunftskosten fürs möbeliar- es entstehen nur kosten wenn alles entsorgt werden würde.

Hi!

Was im Umkehrschluß heißen würde, daß die Sachen nur mehr ideellen Wert haben?

Wenn das „Zeug“ keinen materiellen Wert hat und die Betreuerin zur Räumung der Wohnung berechtigt ist, hat der zukünftige Erbe keinen Anspruch auf „Wertersatz“.

Im allgemeinen ist es so, daß beim Vormundschaftsgericht zu beginn der Betreuung eine Aufstellung über vorhandene Vermögenswerte gemacht werden muß. Eine normalwertige Waschmaschine, ein halbes Jahr alt, wurde von unserem Vormundschaftsgericht beispielsweise nicht als Vermögenswert angesehen. Wertvolle Bilder, Schmuck und Antiquitäten wären dort mit Sicherheit aufzuführen, danach wird auch von seiten des Vormundschaftsgerichtes gefragt. Am Ende der Betreuung hat der Betreuer eine Endabrechnung zu machen. Er muß dann nachweisen, was mit den Werten passiert ist und macht sich evtl. schadenersatzpflichtig.

Weiß der zukünftige Erbe von wertvollen Gegenständen, so könnte er beim Vormundschaftsgericht anfragen ob diese beim Anfangsbestand mit aufgeführt wurden, bzw. kann er eine eigene Aufstellung über diese Vermögensgegenstände an das Vormundschaftsgericht schicken.

Gruß
Tina

Hi,

keine Kosten gibt es nicht, auch nicht wenn die Immobilie der Betreuten gehört. Für den Erhalt der Immobilie muss gesorgt, Heiz- und Stromkosten fallen an, und wenn es nur die Zählermiete ist. Es muss kontrolliert werden ob es Schäden durch Einbruch oder Vandalismus gibt. Im Winter für den Räumdienst gesorgt werden. Das sind keine Aufgaben welche der Betreuer machen und berechnen darf.

Selbst, wenn es nur eine Garage wäre, hätte die Betreute von 50€ Miete im Monat mehr als wenn der Hausrat in der Garage lagert.

Den Frust den da Angehörige haben, kann ich gut nachvollziehen. Es müssen bei einer Betreuung sentimentale Gründe zurück stehen, deshalb halte ich es nicht für sinnvoll wenn ein Betreuer aus den familiären Umfeld kommt. Es ist eigentlich ein knallhartes Geschäft, bei dem der Betreuer ohne Rücksicht die Interessen der Betreuten durchsetzen muss.

Q-Gruß

Hallo!

Wäre es in einem solchen Fall nicht möglich, sich zu erkundigen, ob man den „wertlosen“ Hausrat nicht für eine geringe Pauschalsumme als ganzes käuflich erwerben könnte?

Wenn z.B. beim Gericht ein Kaufangebot der angehenden Erbin von 500 Euro für den gesamten Hausrat vorliegen würde, könnte die Betreuerin kaum behaupten, dass alles verschenkt werden müsste. Dann müsste sie doch eigentlich entweder mehr bieten oder die Teile einzeln so verkaufen, dass mehr als die gebotene Summe herauskommt, oder auf das Angebot eingehen.

Nur müsste der Kaufinteressent auch bereit sein, den ganzen Krempel zeitnah abzuholen und die Summe auch tatsächlich zu bezahlen.

Wenn ihm viel an den Sachen liegt, sollte das aber möglich sein. Auf jeden Fall müsste man doch so verhindern können, dass wertvolle Erinnerungsstücke an Leute verschenkt werden, die sie eigentlich gar nicht bekommen sollten (lt. Testament).

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Betreuerin einen solchen Vorschlag gar nicht mal so unpraktisch fände. Schließlich wäre sie so die Sachen ohne weiteren Arbeitseinsatz auf einen Schlag los und hätte noch ein paar Euro dafür bekommen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass so ein alter Hausrat voller Familien-Erinnerungsstücke ein echtes Problem sein kann und einem eine solche Lösung nach einiger Zeit der Überlegung sehr reizvoll erscheinen kann.

Dieses Problem wird sich dann aber auf den Käufer verlagern. Also Vorsicht!

Viele Grüße

Anne

Dieses Problem wird sich dann aber auf den Käufer verlagern.
Also Vorsicht!

Das Problem wird aber dann u.U. ein handfester Familienkrach, wenn die Betreuerin der Ansicht ist, daß „die Tante Erna die alte Waschmaschine aber viel besser gebrauchen kann.“
Bei solchen Sachen ist geschickte Diplomatie also meist als erstes gefordert… :wink:

danke für die informationen aber eine sache noch.
laut notariellen vertrag bewohnte die frau die unterste ebene des hauses. es sind noch nebengelass sowie eine garage und natürlich die obere etage die die eigentümerin nutzt. darf der betreuer auch die nicht von der dame bewohnten räumlichkeiten durchsuchen??
danke

Nein,nur mit Zustimmung des Eigentümers. Sollte sie den Verdacht haben, das irgendetwas beiseite geschafft wurde, müsste sie auf Herausgabe klagen, eine eigenmächtige Durchsuchung steht ihr nicht zu.

Gruß
Tina