Photovoltaik im Privathaushalt - Steuerrecht
Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Jun 2009
Hallo,
im Freundeskreis haben wir folgenden theoretischen Fall diskutiert um den Nutzen und alle Kosten von Photovoltaikanlagen zu bewerten:
Kaufm. Angestellter baut sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach des eigenen Einfamilienhauses und meldet dafür ein Gewerbe an. Würden sich in diesem Fall die durch eine solche Anlage anfallenden Kosten steuerlich "absetzen" lassen oder können sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
Unklar war uns dies besonders für folgende Punkte:
1. Kann der Angestellte das Dach seines Hauses an sein Gewerbe (Einpersonengesellschaft) vermieten und dadurch die Mietausgaben gegen die Gewinne aus der (nebenberuflichen) Energieerzeugung rechnen (was bedeuten würde, dass er in seiner Einkommensteuererklärung die Mieteinnahmen versteuern müßte)?
2. Kann das gleiche für ein Arbeitszimmer erfolgen ?
3. Was wäre mit der Ausstattung dieses Arbeitszimmers - insbesondere PC wg. der Internetüberwachung der Produktivität der Anlage?
LG
Evelyn
