Photovoltaik im Privathaushalt - Steuerrecht

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Jun 2009

Hallo,
im Freundeskreis haben wir folgenden theoretischen Fall diskutiert um den Nutzen und alle Kosten von Photovoltaikanlagen zu bewerten:

Kaufm. Angestellter baut sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach des eigenen Einfamilienhauses und meldet dafür ein Gewerbe an. Würden sich in diesem Fall die durch eine solche Anlage anfallenden Kosten steuerlich "absetzen" lassen oder können sie als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Unklar war uns dies besonders für folgende Punkte:

1. Kann der Angestellte das Dach seines Hauses an sein Gewerbe (Einpersonengesellschaft) vermieten und dadurch die Mietausgaben gegen die Gewinne aus der (nebenberuflichen) Energieerzeugung rechnen (was bedeuten würde, dass er in seiner Einkommensteuererklärung die Mieteinnahmen versteuern müßte)?

2. Kann das gleiche für ein Arbeitszimmer erfolgen ?

3. Was wäre mit der Ausstattung dieses Arbeitszimmers - insbesondere PC wg. der Internetüberwachung der Produktivität der Anlage?

LG

Evelyn

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Photovoltaik im Privathaushalt - Steuerrecht

    Hi
    eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist nicht erforderlich, wohl jedoch eine Anmeldung beim Finanzamt - dort bekommt man dann eine neue Steuernummer.
    Danach sollte man auf die (bei Kleinunternehmen übliche) Befreiung von der Umsatzsteuer verzichten. Grund: die bei der Anschaffung zu zahlende Mehrwertsteuer kann dann voll als Vorsteuer geltend gemacht werden - hat bei mir zu einer nicht unerheblichen Auszahlung geführt.

    Die Kosten der Anlage (Versicherung, Reparaturen, Abschreibung) werden selbsverständlich bei der EÜR berücksichtigt (inkl. Sonderabschreibung) und mindern den "Gewinn" so, dass üblicherweise ein Verlust ausgewiesen wird.

    Ein "Arbeitszimmer" ist für die 5 Min. Arbeit im Monat für die Umsatzsteuervoranmeldung nicht erforderlich und kann mW auch nicht geltend gemacht werden. (Man kann dem FA nun mal nicht weismachen, dass das Zimmer einzig und ausschließlich für die "Kontrolle" der Anlage eingesetzt wird).

    Ich schlage eine intensive Suche im Netz vor, wo einiges erklärt wird. Auch kann ein Anruf/Mail/Nachfrage beim Finanzamt oder ein Steuerberater nicht schaden.

    Gruß
    HaweThie

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