folgende Fallsituation, zu der ich eine kurze Frage hätte:
Mitarbeiter X eines Unternehmens wird von einem Internetbranchendienst angerufen und bekommt von diesen telefonisch (angeblich mit Aufzeichnung des Gesprächs) einen (Abo)Vertrag aufgeschwatzt, den er am Telefon bestätigt. Der Mitarbeiter ist nicht ermächtigt ohne Rücksprache mit der Geschäftleitung Verträge abzuschließen. Seitens des Internetbranchendienstes wird kein Vertrag zum unterzeichnen geschickt, sondern lediglich eine Rechnung über den Betrag. Das Unternehmen wird direkt ab dem Tag des angeblichen Vertragsabschlußes in das Portal des Branchendienstes eingetragen. Muss das Unternehmen nun die Summe bezahlen?
Ich denke, dass das Unternehmen nicht zahlen muss, da kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, da ja kein Vertrag unterschrieben wurde und das Geld auch noch nicht überwiesen wurde (was ja sonst die „Zusage“ des Unternehmens gewesen wäre). Und ein Vertrag kommt doch auch im Beruf nur durch Unterschrift einer bevollmächtigten Person (im Zweifel Geschäftsführer) zu stande, oder sehe ich das falsch?
es kommt für die Wirksamkeit weder auf die Schriftform noch auf die Erfüllung (Bezahlung) an, sondern nur darauf, ob der Handelnde bevollmächtigt war oder eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht angenommen werden konnte (Rechtsschein der Bevollmächtigung).
Sollte das alles nicht zur Verpflichtung des Unternehmens kraft Vollmacht führen, haftet der Handelnde persönlich.
der Vertragsabschluß ist noch keine zwei Wochen her. Damit sollte doch glaube ich eh das normale Widerrugsrecht gelten, oder? Oder gilt das bei Unternehmen nicht? Der Betrag liegt über 200 Euro. Wenn mich nicht alles täuscht gilt das als Grenze bei Abos per Telefon?..
das besteht nur bei Verbrauchern, nicht bei Unternehmen und auch nur, solange noch nicht mit der ausdrücklichen Billigung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.
D.h. wenn der Mitarbeiter am Telefon sagt er wäre bevollmächtigt reicht das vermutlicherweise schon aus für eine Anscheinsvollmacht, oder?
Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung kommt denke ich leider auch nicht in Betracht. Dem Mitarbeiter wurde am Telefon detailliert erklärt, was er da bestellt und wie viel es kostet.
Damit muss dann wohl das Unternehmen oder der handelnde Mitarbeiter zahlen.
nein, der Handelnde selbst kann den Rechtsschein nicht setzen, sonst könnte man ja auch seinen Nachbarn ohne weiteres verpflichten mit der Behauptung, man sei bevollmächtigt.
P.S.
…wenn das Unternehmen den Quatsch nicht bezahlen möchte, zumal der AN ohne Befugnis Verträge abgeschlossen hat, wird der AN wahrscheinlich persönlich auf den Kosten sitzenbleiben.