Hey ihr lieben,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Bei einem Mietverhältnis gab es bis anfang des Jahres keine Probleme, aber dann wurde festgestellt, dass keine Mieteinnahmen mehr auf dem Vermieterkonto landeten.
Die Mieterin war selbst sehr überrascht, da sie einen Dauerauftrag eingerichtet hatte.
Also ging sie zur Bank und da stellte sich heraus, dass ihr Geld seit anfang des Jahres auf eine fremden Konto landete.
Die Kontonummer war ähnlich wie die der Vermieters, lediglich ein paar Zahlen waren verdreht. Die Bank rechtfertigte den Fehler mit einem Systemabsturz und der darauf folgenden Neueingabe der Daten.
Die Mieterin verlangte eine Rückbuchung, die Bank hat ihr auch die dafür üblichen Gebüren abgebucht, jedoch ist nie Geld zurück gekommen, da, so die Bank, das fremde Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Damit hat die Bank den Vorfall abgeschlossen und die Mieterin zur ARGE geschickt.
Diese sollte das übernehmen und ihr das Geld „Vorstrecken“, also einen Kredit geben.
Nun meine Frage:
Kann sich die Bank da so einfach aus der Verantwortung ziehen??
Liebe Grüße Jara
Verstehe ich das richtig?
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Es handelt sich um einen eindeutigen Fehler der Bank?
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Die Mieterin hat der Bank trotzdem Gebühren bezahlt?
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Die Bank will für den Schaden nicht aufkommen?
Dann ist die Sache m.E. ziemlich klar, und die Mieterin sollte sich schleunigst einen Anwalt nehmen.
Wenn die Geschichte aber anders ging, müsstest du sie uns auch anders erzählen.
Levay
Haftet Bank bei selbstverschuldeten Zahlendreher?
Ja das hast du ganz richtig verstanden.
Das sding ist halt, dass sie sich keinen Anwalt leisten kann, da sie kein geld mehr auf dem konto hat.
Hat die Mieterin die Möglich keit das mit der ARGE zu regeln, dass die das übenimmt? Also die Anwaltskosten?
Nein, sie geht zum Amtsgericht und fragt dort nach Beratungshilfe; für den Prozess bekommt sie später Prozesskostenhilfe. Jedenfalls muss sie nur 10 Euro bezahlen und kann sich einen Anwalt nehmen.
Levay
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Also ich habe verstanden, dass der Fehler ausschließlich bei der Bank liegt, sie also den Zahlendreher gemacht hat.
Hier bist Du absolut im Recht.
Drei Möglichkeiten falls Du kein Geld für einen Anwalt hast:
a) Schau mal nach ob in den AGB der Bank (oder einem Aushang) einen Hinweis auf eine Schlichtungsstelle findest. Die Schlichtung ist für den Kunden erst mal kostenlos. Da die Rechtslage eindeutig ist, wird die Bank nicht lang rumzicken.
b) Ruf beim zuständigen Amtsgericht an und schildere die Sachlage, man wird Dich wahrscheinlich mit dem Rechtspfleger verbinden. Er kann Dir auch erklären, wie Du zu einer Prozesskostenbeihilfe kommst. Diese ist dafür da, das jemand nicht um sein Recht gebracht werden kann, nur weil er sich den Anwalt nicht leisten kann.
c) Falls das nicht klappt, so gibt es noch die Möglichkeit, sich einen Prozess frei vorfinanzieren zu lassen (allerdings wird das vermutlich bei so ‚kleinen‘ Beträgen schwierig)
Sollte der Zahlendreher bei Dir liegen: Dann hast Du nur die Möglichkeit das Geld von dem, auf dessen Konto es überwiesen wurde zurückzufordern: Mahnbescheid, Klage, etc.
Gute Aussichten, dass Du das Geld wieder bekommst, aber das kann dauern.