Liebe Experten,
mal wieder eine theoretische Frage:
Wenn jemand bei einem außergerichtlichen Insolvenzverfahren einen Freibetrag für einen unterhaltspflichtigen Angehörigen ansetzt, muss dann das Einkommen dieses Angehörigen angerechnet werden?
Beispielsweise verringert sich der pfändbare Betrag um 350 Euro durch den unterhaltspflichtigen Angehörigen, dieser hat aber selbst Einkommen in Höhe von 200 Euro. Müsste sich in diesem theoretischen Fall der pfändbare Betrag um 350 Euro oder um 150 Euro verringern?
Würde es eigentlich einen Unterschied machen, ob das Einkommen Arbeitseinkommen oder Renten-/Pensionseinkommen ist?
Herzlichen Dank im voraus!
Karin