Verwendung von Bildmaterial ohne Erlaubnis

Guten Tag,

Nehmen wir mal an,
Der Ebay Händler Max Mustermann
verwendet Bilder von einem Auto, das Herrn T gehört,
ohne Herrn T vorher gefragt zu haben.

Herr T Bekommt davon mit,
und nimmt Kontakt mit Max Mustermann auf.
Herr T Schlägt diesem vor, die Sache gegen Zahlung von n Gebühr
nicht weiter zu Verfolgen doch Max Mustermann hat kein Interesse daran.

max Mustermann verwendet die Bilder von Herrn T bei Ebay
in 5 Auktionen, sowie auf seiner Homepage auf einem Produkt !
Also im Gewerblichen Zweck !

Herr T Hat keine Rechtsschutzversicherung,
was kann Herr T jetzt gegen Max Mustermann anstellen ?
Ob es sich lohnt dagegen vorzugehen ?

Gruß

Wer hat denn die Bilder gemacht?

Der, der sie verwendet, oder der, dem das Auto gehört?

Guten Tag,

Nehmen wir mal an,
Der Ebay Händler Max Mustermann
verwendet Bilder von einem Auto, das Herrn T gehört,
ohne Herrn T vorher gefragt zu haben.

Wer hat das Bild denn geschossen? Wenn es T war, darf Max sie nicht verwenden, weil T ein Urheberrecht hat.

Ich wüßte aber nicht, was dagegen einzuwenden wäre, wenn ich ein KFZ selbst fotografiere, weil es z.B. mit meinem identisch ist und das Foto dann für meine Auktion verwende.
Das Fahrzeug hat ja kein Recht am eigenen Bild. Solange kein Kennzeichen und keine Personen zu erkennen sind, kann m.E. T gar nicht viel machen.

Herr T Bekommt davon mit,
und nimmt Kontakt mit Max Mustermann auf.
Herr T Schlägt diesem vor, die Sache gegen Zahlung von n
Gebühr
nicht weiter zu Verfolgen doch Max Mustermann hat kein
Interesse daran.

max Mustermann verwendet die Bilder von Herrn T bei Ebay
in 5 Auktionen, sowie auf seiner Homepage auf einem Produkt !
Also im Gewerblichen Zweck !

Herr T Hat keine Rechtsschutzversicherung,
was kann Herr T jetzt gegen Max Mustermann anstellen ?
Ob es sich lohnt dagegen vorzugehen ?

Wenn es ein Foto von T ist, könnte er zum Anwalt gehen, ein Erstgespräch kostet nciht viel. Der Anwalt würde wohl eine Unterlassungserklärung aufsetzen. Falls Max nicht reagiert, könnte er klägen, der Anwalt wird über die Chancen beraten, so dass T sich immer noch entscheiden kann.

Grüße

Holygrail

Hallo

Max Mustermann Verwendet Bilder von Herrn T.
Herr T hat dieses Geschossen, auf dem Bild ist die Fahrzeugfront
zu sehen, Links Original Nebelscheinwerfer Leuchten, Rechts Neue Leuchten.

Max Mustermann verwendet dieses Bild für seine Xenon Auktionen,
hat aber das Kennzeichen auf dem Bild Geschwärzt.

Herr T ist auch der Fahrzeugbesitzer

Zum Anwalt gehen, der schreibt eine Abmahnung und legt gleich eine Kostenrechnung dazu.
Es kann sein, dass der Anwalt erst mal die Kosten vorgestreckt haben will, aber das Geld kommt mit sehr hoher Sicherheit zurück.

Ggf. mit dem Anwalt reden, den Streitwert (=Basis der Kostenberechnung) nicht zu hoch anzusetzen…

Ansonsten wäre noch die Option, mit dem „Störer“ zu reden und ein paar Euro „Vergütung“ mitzunehmen.

Mehrere Möglichkeiten
Guten Tag,

im Üblichen würde man eine dieser Maßnahmen vornehmen:

  1. die Eiskalte

Eine Rechnung für Bildlizenzen incl. Zahlungsziel hinschicken. Nach Verstreichen des Zahlungsziels amtlichen Mahnbescheid/vollstreckbaren Titel/Gerichtsvollzieher.

  1. die Warme

Eine Aufforderung zur Unterlassung incl. Fristsetzung mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten hinsenden. Dabei eine Unterlassungserklärung beilegen, die Unterschrieben zurückzusenden (ebenfalls mit Fristsetzung) ist.

  1. die Lauwarme

Die Abwicklung einem Fachanwalt für Urheberrecht überlassen.

Ob es sich lohnt dagegen vorzugehen ?

Ich würde Jedem empfehlen gegen geistigen Diebstahl vorzugehen. Mindestens als moralischen Hinweis per Aufforderung zur Unterlassung wg. Verletzung des Urheberrechts des Photographen.

Gruß

Stefan