Zur Nebenbeschäftigung zwingen

Hallo,
angenommen ein Pärchen steht kurz vor der Scheidung. Sie erhält eine Frührente (außer Unterhalt) ist also absolut kaputt geschrieben. Sie hat zusätzlich 70 % Schwerbehinderung anerkannt und hätte auch ein Anrecht auf einen geschützten Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte. Sie hat versucht während der Scheidung auf 400 Euro Basis auf den ersten Arbeitsmarkt dazu zu verdienen, was sie aber nicht durchhielt. Nun verlangt ihre Anwältin plötzlich, das sie, obwohl sie 100 % erwerbsunfähig geschrieben ist, das sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lässt, das sie auch wirklich nicht mal auf 400 Euro Basis dazu verdienen kann (ist wegen Scheidungstermin und Klärung nachehelicher Unterhaltsansprüche). Ist das normal ?
Danke
Dagmar

Hallo,

das ist der falsche Ansatz…
wer in einem Zivilprozeß etwas behauptet,muss es auch beweisen…
Wenn die genannten Bedingungen zutreffen,sehe ich da überhaupt kein Problem in der Beibringung eines ärtzlichen Gutachtens…

Ich vermute mal, dass die RA deines Ex dich nicht zwingen kann auf Ihre Forderung des Nachweises durch ihr bloßes Schreiben einzugehen. :wink: